Die Bettensteuer, die in Dortmund und Köln von Hotels abgeführt werden muss, ist nicht rechtens, berichtet der WDR heute. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sich mit der Sache beschäftigt, nachdem die Stadt Dortmund gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Revision gegangen ist.
In Leipzig sieht man die Kulturförderabgabe als Landesrecht und schloss eine Revision vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Da Köln mit den gleichen Regeln wie Dortmund die Abgabe einfordert, ist mit dem Urteil auch die Vorgehensweise der Domstadt rechtswidrig. Beide Städte müssen das in den Jahren eingesammelte Geld an die Hotels zurückzahlen.
Das Oberlandesgericht Münster sieht den Gast und nicht den Hotelier in der Abgabenschuld. Da die Abgabe als solche nicht beanstandet wurde, müssen sich Dortmund und Köln neue Wege zur Beitreibung der erhobenen Kulturförderabgabe einfallen lassen, wobei Köln schon mehrfach an den Regeln der Bettensteuer rumgefummelt hat. So sind z.B. Geschäftsreisende von der Bettensteuer in Köln ausgenommen.
Jetzt soll in Köln eine neue Satzung erarbeitet werden, um in Zukunft die Kulturförderabgabe mit gutem Gewissen und vor allem rechtskonform einziehen zu können.