Immer mehr Hotels werben damit, dass sie barrierefrei und damit auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Doch nicht immer stimmt diese Aussage, berichtet Ulrich Jander vom Fachverband für Qualität in Hotels, Krankenhäusern und Altenheimen (FQH). Bei seinen Hotelbegehungen stellt der Sicherheitsexperte immer wieder fest, dass die Hotels keineswegs so behindertengerecht sind, wie die Hotelbetreiber angeben. „Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können schon kleine Stufen oder Schwellen zu unüberbrückbaren Hindernissen werden“, berichtet Ulrich Jander. So sei häufig schon der Weg zum Hotelzimmer für viele Rollstuhlfahrer nicht selbstständig zu bewältigen.
Auch in den Zimmern ist oft nicht alles so, wie es sein sollte: „Die Räume müssen möglichst große Freiflächen für das Drehen des Rollstuhls haben“, informiert Jander. Eng gestellte Zimmer sind für Behinderte eine Qual. Bei den Möbeln sollte darauf geachtet werden, dass die Schränke Schiebetüren haben, das Bett stabil und eventuell auch etwas erhöht ist und der Arbeitstisch in Kniehöhe unterfahrbar ist. Auch das Badezimmer muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es die Bezeichnung „behindertengerecht“ auch verdient. Dazu gehört zum Beispiel eine Dusche mit rollstuhlgerechter Brausetasse, Stützgriffen und einem klappbaren Sitz.
Doch die behindertengerechte Ausstattung des Zimmers ist nur ein Punkt, den Hotels beachten müssen. Ebenso wichtig ist es zu wissen, wie es zum Beispiel bei einem Hotelbrand, mit der Evakuierung der Gäste klappt, die nicht laufen können. Ulrich Jander weiß, dass die Rettung von gehbehinderten Menschen mindestens doppelt so lange dauert, wie die von nicht behinderten Personen. Da im Brandfall Aufzüge nicht benutzt werden dürfen, bleibt oft nur der Weg durchs Treppenhaus. Jander empfiehlt den Hotels für den Ernstfall sogenannte Rettungssitze bereit zu halten und den Umgang damit zu üben. Rettungssitze werden auch bei der Berg- und Höhenrettung eingesetzt. Es sind Gurte aus Kunststoff, die schnell angelegt und mit deren Hilfe Gehbehinderte sitzend getragen werden können.
Ein guter Tipp ist auch, so Jander, zu versuchen, das Hotel einfach mal mit den Augen eines behinderten Menschen zu betrachten: „Stellen sie sich vor, sie sitzen selbst im Rollstuhl und müssen sich damit durchs Hotel bewegen.“ Bei so einem Selbsttest fällt einem schnell auf, wo sich vielleicht Engpässe oder Stolperfallen befinden.
Als bisher einziges Bundesland hat Berlin vor einigen Jahren eine eigene „Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern (EvakVO)“ erlassen. „Darin ist unter anderem festgelegt, dass alle Mitarbeiter mindestes einmal im Jahr über das korrekte Verhalten im Gefahrenfall und die entsprechenden Hilfeleistungen für Rollstuhlfahrer geschult werden müssen“, informiert Ulrich Jander.
Mehr Informationen zum Thema gibt es unter der Telefonnummer 06142-31581 oder im Internet unter www.Bundesfachverband.org.