Immer mehr Berichte gibt es von Geschäftsreisenden, deren Laptops und Handys bei der Einreise in die USA von Flughafenzöllnern durchforstet werden.
Angeblich würden gerade von den tragbaren Computern von vielreisenden Businesstravellern begeistert und hemmungslos diditale Daten ausgeforscht. Dabei schreckten die Zöllner auch nicht davor zurück, von den Festplatten sogar Daten zu kopieren. Einspruch der Besitzer gegen das „Abziehen von vertraulichen Daten“ werde selten geduldet. Im Gegenteil. Den Prüfern sollen Einwände angeblich ziemlich egal sein.
Manchmal werden Laptops auch einfach beschlagnahmt, und mancher Geschäftsreisende sah den Firmenrechner anschließend nie mehr wieder. Nicht nur Computer interessieren die Grenzschützer in den USA – auch Handys und sogar MP3-Player nehmen sie sich vor, auf der Suche nach verdächtigem Material. Weil die Datenschnüffeli überhand nimmt, haben aktuell die beiden Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und Asian Law Caucus (ALC) Klage eingereicht.
EFF und ALC fordern von der US-Regierung offenzulegen, nach welchen Kriterien die Durchsuchungen durchgeführt werden. Denn es sieht aus, als ob bestimmte Gruppen besonders häufig zum Ziel solcher Maßnahmen werden, während andere Reisende fast nie betroffen sind.
Die „Washington Post“ berichtet, die Klage basiere auf insgesamt etwa zwei Dutzend Fällen. In 15 davon wurden Mobiltelefone, Laptops, MP3-Player oder andere elektronische Geräte durchsucht. Fast alle Betroffenen hätten einen muslimischen, nahöstlichen oder südasiatischen Hintergrund gehabt. EFF und ALC sehen Anzeichen für eine „auf Rasse basierende Auswahl“. Eine Sprecherin der US-Zollbehörde widersprach umgehend – „racial profiling“, also die gezielte Auswahl aufgrund von Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft, werde von ihren Beamten „in keiner Form“ betrieben. Im Dienste der Sicherheit müssten eben gelegentlich Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden.
Schon 2007 hatte die Association of Corporate Travel Executives (ACTE) eine Anfrage an die US-Regierung gestellt, um zu erfahren, was mit beschlagnahmten Daten und Rechnern eigentlich geschieht. Manche ACTE-Mitglieder mussten ihren Laptop abgeben und bekamen ihn nie zurück – katastrophal, wenn darauf wertvolle Daten oder auch nur Bank-Unterlagen hinterlegt waren. Doch bis heute sei die – wenn auch geringe – Möglichkeit, dass einem Geschäftsreisenden etwas Derartiges zustößt, vielen nicht bekannt.
ACTE-Direktorin Susan Gurley fordert, dass USA-Geschäftsreisende, egal aus welchem Land sie kommen, auf die Gefahr hingewiesen werden, dass ihnen ihr Rechner jederzeit abgenommen werden könnte. Daher sollte auf Firmenlaptops „nur das nötigste Minimum an Daten tansportiert werden.
Eine Umfrage unter ACTE-Mitgliedern hat ergeben, dass bereits jetzt zwei Drittel der befragten Unternehmen Regeln dafür aufgestellt haben, welche Art von Informationen auf Reise-Laptops transportiert werden dürften. Diese Regeln seien aber vor allem wegen der Möglichkeit eines Diebstahls in Kraft. Die „Washington Post“ berichtet von mehreren Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bereits angewiesen hätten, keine vertraulichen Daten mehr auf Flugreisen in die USA mitzunehmen. Eine Anwaltskanzlei aus Kanada lasse ihre Partner nur noch mit leeren Rechnern reisen, mit denen sie dann vor Ort über das Firmennetzwerk an ihre Daten kommen könnten, weil „die Hack-Risiken“ geringer seien, als die „Durchsuchungsrisiken“.
Gerd Otto-Rieke, Sprecher für den Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) sagt, derartige Fälle seien dem Verband nicht bekannt. Risiken für vertrauliche Daten sehe man weniger bei Reisen in die USA als bei anderen Zielen: „Wir warnen Geschäftsreisende in Staaten wie die GUS und China, vorsichtig mit ihren Daten umzugehen.“
http://dmm.travel/news/geschaeftsreise/14052/