Die Sommermonate sind die intensivste Reisezeit des Jahres. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung. Urlauber und Geschäftsreisende müssen wieder stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Und diese Wartezeiten ohne Anspruch auf Entschädigung sollen nach dem Willen der EU-Kommission sogar noch ausgedehnt werden“, kritisiert Dirk Gerdom, Präsident des GeschäftsreiseVerbands VDR.
„Die Urlaubszeit ist sicher eine Herausforderung für die Fluggesellschaften und die Sicherheitskontrollen. Es kann aber nicht sein, dass Mängel bei der Flug- oder Personalplanung auf den Rücken der Reisenden ausgetragen werden“, so Gerdom. Deshalb fordert der VDR ausdrücklich, dass die Reisenden bei Flugverspätungen angemessen entschädigt werden.
Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Verspätungszeiten hochzusetzen. Die geltenden EU-Regelungen, die seit 2005 in Kraft sind, legen fest, dass die Airlines bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometern ab zwei Stunden Verspätung, bis 3500 Kilometer bei drei Stunden und ab 3500 Kilometern bei vier Stunden Verspätung Entschädigungen an die Fluggäste zahlen müssen. Die EU-Kommission will die Verspätungszeiten ausdehnen auf fünf, neun bzw. mehr als zwölf Stunden für die entsprechenden Flugstrecken.
„Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass die Airlines aktuell ihren Zahlungsverpflichtungen häufig erst nachkommen, wenn man droht, vor Gericht zu ziehen“, kritisiert Gerdom. „Das ist keine faire Praxis! Gleichwohl könnte man darüber reden, ob die Verspätungszeiten möglicherweise zu knapp angesetzt sind. Es sind oft nicht nur die Airlines schuld daran, auch die langen Wartezeiten bei den Sicherheitskontrollen, für die die Fluggesellschaften nicht verantwortlich sind, führen zu Verspätungen. Ich erwarte einen Kompromiss zwischen der aktuellen Regelung, für die lange genug gekämpft wurde, und dem neuen Kommissionsvorschlag.“
Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag auch Regelungen, die besonders für Geschäftsreisende von Vorteil sein können, unter anderem, dass ein Rückflug nicht verfallen darf, auch wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Außerdem sollen die Ansprüche auf Entschädigungszahlungen nicht mehr nur für Direkt- sondern auch für Anschlussflüge gelten. In dem Vorschlag werden außerdem die „außergewöhnlichen Umstände“, für die die Airline nicht ausgleichspflichtig ist, geklärt, und dass es darauf ankommt, ob sich die Annullierung oder die Verspätung hätte vermeiden lassen. Dies würde die Rechte der Fluggäste stärken.