Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss in den meisten europäischen Ländern eine Maut bezahlen. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Die Folge für Reisende: Auch wer nach bestem Wissen und Gewissen bezahlt, wird oft noch zur Kasse gebeten, da sein Fahrzeug beispielsweise in eine andere Kategorie fällt. Der ADAC hat einige komplizierte Regeln zusammengefasst.
Frankreich: Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Höhe in verschiedene Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und Dachboxen zählen dagegen nicht. Allerdings kann es an den elektronischen Zahlstellen zu falschen Höhenmessungen kommen, zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Dachgepäck. Dadurch wird das Fahrzeug in eine höhere und somit teurere Kategorie eingestuft. Deshalb empfiehlt der ADAC, die Kategorie sofort zu überprüfen und im Zweifelsfall über die Gegensprechanlage Mautpersonal zu rufen, um den Fehler zu klären. Sollte dies wegen Sprachschwierigkeiten nicht gelingen, können Reisende die Quittung und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der Autobahnbetreibergesellschaft einreichen, um die fehlerhafte Buchung zu reklamieren.
Slowenien: Eine mautfreie Fahrt durch Slowenien ist praktisch unmöglich. Die freien Routen werden oft durch mobile Straßensperren unterbrochen, die die Reisenden auf vignettenpflichtige Strecken umleiten.
Zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen und mit einer Höhe von mehr als 1,3 Metern (gemessen an der Vorderachse) fallen in die neue Kategorie 2B. Während ein Fahrer für einen Pkw unter 1,3 Meter Höhe (Kategorie 2A) 30 Euro für eine Monatsvignette zahlt, fallen beispielsweise für den Fahrer eines VW T5 Multivan in der Kategorie 2B 60 Euro für eine Monatsvignette an.
Wohnmobile gehören dagegen wie normale Pkw in die Kategorie 2A, für die weniger Maut verlangt wird. Da für Urlauber oft nicht ersichtlich ist, in welche Kategorie das eigene Fahrzeug fällt, rät der ADAC, sich vorab über die Einteilung zu informieren.
Polen: Autobahnen sind generell für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Gespanne mit Zugfahrzeug und Caravan müssen, wie alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auch auf Schnell- und Bundesstraßen eine Maut entrichten. Außerdem müssen die Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Transponder ausgestattet sein. Wer im Urlaub Fahrten mit dem Zugfahrzeug macht und den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder deaktivieren. Sonst zahlt man doppelt. Eventuell anfallende Mautgebühren für den Pkw können an den Mautstationen in bar beglichen werden.
Portugal: Die Autobahnen in Portugal sind überwiegend gebührenpflichtig. Da auf den meisten Strecken nur elektronisch bezahlt werden kann, benötigen die Fahrzeuge einen Transponder. Allerdings gibt es auch vor Ort Mietwagen, die nicht über einen solchen verfügen. Bei Fahrzeugen ohne Transponder wird das Kennzeichen zunächst gespeichert, bis die Gebühr in einer Postfiliale bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer bereits vorher wieder Richtung Heimat reist, hat dann keine Möglichkeit, die Gebühren ordnungsgemäß zu begleichen. Der ADAC empfiehlt deshalb, bei der Fahrzeugübergabe einen Wagen mit Transponder zu verlangen.
Ungarn: Für Wohnmobile und Kleinbusse wurde die neue Vignettenkategorie D2 eingeführt. Sie fallen nicht mehr wie bisher in die Kategorie D1, die für Pkw gilt. Der Preis für eine Jahresvignette ist bei beiden Kategorien gleich, Unterschiede gibt es allerdings bei den Kurzzeitversionen. Hier zahlen die Fahrer von Wohnmobilen und Kleinbussen mit mehr als sieben Sitzen nun ungefähr das Doppelte. Für eine 10-Tagesvignette fallen umgerechnet 18,70 Euro statt bisher 9,40 Euro an. Eine Monatsvignette kostet 30 Euro in der Kategorie D2, dagegen nur 15 Euro in der Kategorie D1. Der Preis für die Jahresvignette beträgt für alle Fahrzeuge 135 Euro.