Neue EU-Regeln sichern Wettbewerb der CRS

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Die Neufassung des CRS Code of Conduct sichert den seit Jahren bestehenden Schutz des Wettbewerbs und damit auch die Verbraucherinteressen. Somit ist der EU-Verordnungsentwurf zum Verhaltenskodex für Betreiber von Computerreservierungs-Systemen (CRS) als akzeptabler Kompromiss anzusehen, beurteilt der Deutsche ReiseVerband (DRV) nach eingehender Prüfung den kürzlich veröffentlichten Entwurf. Gerade vor dem Hintergrund, dass die EU dieses Gesetz ganz streichen wollte, begrüßt der DRV die Beibehaltung und Verbesserung dieser gesetzlichen Regelung. Die geplante Neuregelung erleichtert Reisebüros die Zugriffsmöglichkeit auf Tarife und sichert die Vielfalt der Angebote im Interesse der Kunden.

„Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Entwurfs ist das Gesetzgebungsverfahren zwar nicht abgeschlossen, mit der Zustimmung des EU-Rates ist allerdings zu rechnen“, betont Dr. Jochen H. Martin, Europa-Beauftragter des Deutschen ReiseVerbands. Deshalb gehe der Verband davon aus, dass dieses Gesetzeswerk in den nächsten Monaten in Kraft trete. Es wird unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten, ohne dass es in nationales Recht übernommen werden muss. „Die Hauptforderungen des DRV und des europäischen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Dachverbands ECTAA sind dabei erfüllt worden“, betont Dr. Martin.

Hierbei handelt es sich um keine grundsätzlich neue Regelung. Der Ursprungstext von 1989 wurde zwischenzeitlich jedoch bereits zweimal verändert. Die jetzt verabschiedete Revision behält die Regelung bei, dass Flugverbindungen neutral in der Hauptanzeige der CRS dargestellt werden müssen. „Dies ist für Reisebüros und deren Kunden von Vorteil“, so Dr. Martin.

Der DRV begrüßt die Neuregelung, wonach Buchungs- und Marketingdaten (die so genannten MIDT) keine Rückschlüsse auf die Identität des Reisebüros mehr enthalten dürfen. CRS verkaufen diese Daten der Kunden üblicherweise an andere Branchenunternehmen. Mit der Neuregelung bedarf es hierfür der expliziten Zustimmung des Reisebüros.

Der Verband befürwortet zudem, dass Fluggesellschaften, die auf der schwarzen Liste der Europäischen Kommission stehen und somit nicht in den EU-Luftraum einfliegen dürfen, als solche im CRS kenntlich gemacht werden müssen. Dies vereinfacht den Beratungsprozess für Reisebüros und erleichtert so die Entscheidungsfindung beim Kunden.

Nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern empfohlen wird den CRS-Betreibern die Aufnahme von Bus- und Bahnverbindungen, die mit Luftverkehrsprodukten verknüpft sind, in die Hauptanzeige des Reservierungssystems. Ebenfalls keine verbindliche Regelung sondern eine Empfehlung ist, dass CRS-Anbieter künftig leicht verständliche Informationen über CO2-Emissionen und den Treibstoffverbrauch von Flügen angeben. Für Fahrzeiten unter fünf Stunden wird von der EU vorgeschlagen, die besten Alternativ-Verbindungen mit Bahn oder Bus zum Vergleich anzugeben.

Quelle: DRV