Erleichterungen für maritimen gewerblichen Tourismus in Sicht

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Schaprode. Für Unternehmen im maritimen gewerblichen Tourismus sollen nach einer Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Unter anderem würden nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums noch in
diesem Sommer die bürokratischen Hindernisse für geführte Angel- und Naturerkundungsausflüge in den Küstengewässern abgebaut, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schaprode.

Demnach soll künftig der Besitz eines Sportküstenschifferscheins statt wie bisher eines Seesportschifferscheins ausreichen, um in der Zwölfmeilenzone Angelfahrten mit speziell ausgebildeten Angel-Guides anbieten zu dürfen. Für die Betreiber bedeute dies deutlich verkürzte Ausbildungszeiten und -kosten, ohne dass die Schiffssicherheit in den Seegebieten gefährdet werde, sagte der Minister.

Darüber hinaus will das Land ausgewählten Angelführern in Vorpommern den Zugang in Teile und angrenzende Gebiete des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft erleichtern. In
Absprache mit Naturschutzverbänden, dem Landesamt für Fischerei und dem Nationalparkamt würden gegenwärtig die Anträge von sechs Anbietern von Angelfahrten geprüft, sagte Backhaus. Ziel sei es, der zunehmenden Schar von Anglern attraktive Angebote eines nachhaltigen und umweltverträglichen Angeltourismus zu vermitteln. Die Entscheidung solle noch im August fallen.