Anschläge kein Grund zur Reisekündigung

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Leipzig. Die jüngsten Terroranschläge auf der spanischen Insel Mallorca berechtigen Urlauber nicht zu einer Reisekündigung.
Darauf wies die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) am Freitag unter Verweis auf die gängige Rechtsprechung in Leipzig hin. Zwar könne, wer jetzt Angst vor einer Reise nach Mallorca habe, diese kündigen.
Dann würden aber die üblichen Stornogebühren fällig, erklärte Rechtsexpertin Bettina Dittrich.

Minderungsansprüche gegenüber dem Veranstalter könnten jedoch geltend gemacht werden, wenn etwa einzelne Bestandteile einer
Pauschalreise nicht stattfinden oder Verspätungen auftreten. Bei Flugverspätungen haben Urlauber Anspruch auf die üblichen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten oder auch eine Übernachtung.