Welche Länder unterliegen einer Reisebeschränkung

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Nach einer Überprüfung im Rahmen der Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU hat der Europäische Rat die Liste der Länder, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Wie in der Empfehlung des Rates vorgesehen, wird diese Liste weiterhin regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Auf der Grundlage der in der Empfehlung genannten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 31. Juli 2020 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben:

  • Australien
  • Kanada
  • Georgien
  • Japan
  • Marokko
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Südkorea
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay
  • China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit

Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sollten für die Zwecke dieser Empfehlung als EU-Einwohner gelten.

Die Kriterien zur Bestimmung der Drittstaaten, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, betreffen insbesondere die epidemiologische Lage und die Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich räumlicher Distanzierung, sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Sie werden kumulativ angewandt.

Hinsichtlich der epidemiologischen Lage sollten die in der Liste aufgeführten Drittstaaten insbesondere die folgenden Kriterien erfüllen:
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