VIR sieht neue EU-Richtlinie differenziert und fürchtet Folgen für Verbraucher und Touristik

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Neuerungen mit Herausforderungen für die ganze Branche: Als solche bewertet der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) die neue Pauschalreiserichtlinie der EU. Zwar begrüßt der VIR prinzipiell, dass mit der neuen EU-Richtlinie der Verbraucherschutz gestärkt werden soll, betont aber gleichzeitig, dass sie die Branche vor große Herausforderungen stellen wird. Zudem prognostiziert der VIR, dass auf Bundesebene sicher Anpassungen notwendig sein dürften. Die deutsche Regierung hat zwei Jahre Zeit, die Regelungen der Europäischen Union zu implementieren. Als Vereinigung der Online-Reisebranche sieht sich der Verband in der Rolle einer beratenden Institution.

„Im Vergleich zu ursprünglichen Entwürfen ist das finale Ergebnis bereits ein wenig klarer geworden“, kommentiert VIR-Vorstand Michael Buller. „Dennoch bieten die neuen Gegebenheiten noch viel Interpretationsspielraum. Die deutsche Gesetzgebung ist unserer Meinung nach gefragt, für eine praktikable Umsetzung zu sorgen und somit mehr Klarheit auf allen Seiten zu schaffen.“

Hintergrund: Mit dem Gesetzesentwurf soll die Haftung durch Reisevermittler im On- und Offline-Bereich gleichermaßen ausgeweitet werden. Bisher galt in der Regel nur als Veranstalter, wer mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis verkauft. Künftig wird sich dies maßgeblich ändern. Nun geraten unter gewissen Voraussetzungen auch Online-Portale oder Reisebüros in eine erweiterte Haftung, wenn sie zwei separate Leistungen in zwei einzelnen Vorgängen verkaufen.

„Verkauft ein Anbieter zum Beispiel einen Flug und innerhalb von 24 Stunden einen Mietwagen, wird er nach neuer Gesetzeslage paradoxerweise zu einem vollwertigen Veranstalter mit entsprechender Haftung – allerdings nur, wenn bestimmte Daten übermittelt werden. Durch die neuen Regelungen wird der Markt für den Konsumenten nicht nur unübersichtlicher, sondern beispielsweise auch teurer. Die Kosten für eine zusätzliche Absicherung muss der Anbieter an den Kunden weitergeben, wenn er seine Marge nicht schmälern will oder kann.“

Kritisch sieht Michael Buller die Argumentation vieler, die überhaupt zu grundlegenden Änderungen im Pauschalreiserecht geführt hatten. So halte sich oftmals die Ansicht, dass die wachsende Bedeutung des Internets dafür ausschlaggebend gewesen sei. „Sowohl die alte als auch die neue Richtlinie regelte stets den Verkauf an sich und nicht die Vertriebskanäle“, gibt Michael Buller zu bedenken. Sowohl im Online- wie auch im stationären Vertrieb sieht der VIR-Vorstand eine Reihe von Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Regularien.

Prinzipiell, so resümiert der VIR-Vorstand, sei aus der bisherigen Situation ein komplexes Konstrukt geworden. „Ich kann nicht sehen, dass die neue Regelung dem Konsumenten nach momentanem Stand enorme Vorteile bringt“, so Michael Buller. „Denn momentan sieht es für den Kunden in erster Linie nach weniger Dienstleistungen, höheren Preisen und größerer Verwirrung aus. “