Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III

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Noch kurz vor Ostern haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Finanzen deutliche Verbesserungen der ÜIII bekanntgegeben. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die neuen Unterstützungsmaßnahmen ausdrücklich.

Dazu DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Die jetzt beschlossenen Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag um den Unternehmen durch die Krise zu helfen. Das ist in der aktuell überaus angespannten Lage sehr zu begrüßen. Seit fast einem Jahr haben die vielen Reisebüros, Reiseveranstalter und auch die anderen Unternehmen in der Touristik kaum noch Geschäft, da sind diese Hilfen zur Existenzsicherung dringend notwendig.“ Ergänzend fordert er: „Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie zeigt schon jetzt, dass es noch dauern wird, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen kann. Daher ist es unerlässlich, dass die Überbrückungshilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Nur so erhalten die Unternehmen ein Mindestmaß an Planungssicherheit.“

Neu beschlossen wurde unter anderem ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben. Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Für Unternehmen der Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt zwei Millionen Euro.

Details zu den Verbesserungen der ÜIII sind hier zu finden.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden laut Ministerien jetzt überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.
Quelle: Deutscher Reiseverband