Der Bundesfinanzhof hat die Revisionen zu den Bettensteuern in Bremen und Hamburg zurückgewiesen. Zuvor hatten bereits die Finanzgerichte Klagen von Hoteliers gegen die kommunale Förderabgabe (Bettensteuer) abgewiesen. Bei der aktuellen Entscheidung des BFH wurden wohl auch Zweifel an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsreisenden deutlich.
Bisher sind Geschäftsreisende von der Abgabe befreit, insofern sie begründen können, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist. Hierzu gibt je nach Stadt und Kommune unterschiedliche Auslegungen, wie Geschäftreisen gegenüber den Hotels ausgewiesen werden müssen. Leider führt diese Unterscheidung mancherorts zu hohem bürokratischen Auswand für Geschäftsreisende und die Hotellerie, wie beispielsweise in Köln. Hier ist der VDR (in Zusammenarbeit mit DEHOGA und der IHK Köln) im Gespräch mit der Stadt Köln, um Vorschläge gegen eine Mehrbelastung von Geschäftsreisenden zu unterbreiten.
Welche konkreten Auswirkungen die Entscheidungen in Bremen und Hamburg haben werden, zeigt sich erst, wenn auch die Entscheidungsgründe des BFH vorliegen, dies wird voraussichtlich im September der Fall sein. Der VDR wird sich weiterhin im Sinne seiner Mitglieder gegen eine Mehrbelastung von Geschäftsreisenden und der Hotellerie einsetzen.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.