Der Verband Deutsches Reisemanagement steht den Leitlinien, die die Europäische Kommission für Sharing-Economy-Angebote jetzt veröffentlicht hat, grundsätzlich positiv gegenüber, fordert aber die Ausgestaltung im Sinne der Geschäftsreisenden.
„Dieses Marktsegment wächst trotz aller lokalen Verbote und Beschränkungen und wird auch für Geschäftsreisende immer interessanter“, sagt Dirk Gerdom, Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands. „Daher tragen europaweite Leitlinien zur Standardisierung und zur Sicherheit auch für Geschäftsreisende bei – wenn ihre Belange hinreichend berücksichtigt werden.“
Deshalb begrüße der VDR, dass die vorgelegten EU-Leitlinien klare und anwendbare Regelungen zur Unterscheidung privater und professioneller gewerblicher Anbieter durch die Mitgliedsstaaten vorsehen, so Gerdom.
Der VDR setzt sich außerdem dafür ein, dass bei der Darstellung durch die Vermittlungsplattform obligatorisch sein soll, ob es sich um private oder gewerbliche Anbieter handelt. Da Privatpersonen zum Beispiel die Gewährleistungsrechte ihrer Kunden einschränken dürfen, müssen Geschäftsreisende auf einen Blick erkennen können, mit wem sie es zu tun haben, und über ihre Rechte aufgeklärt werden. Zudem schützt es die Unternehmen vor Geschäften mit Anbietern, die jenseits der Steuergesetzgebung agieren.
„Gleichzeitig sieht es der VDR als geboten, die Vorschriften für die traditionellen gewerbsmäßigen Anbieter auf Sinn und Verhältnismäßigkeit zu prüfen“, so Dirk Gerdom weiter. „Vertreter neuer Geschäftsmodelle und traditionelle Anbieter sollten nicht grundlegend unterschiedlich behandelt werden. Auch das trägt zur Vereinheitlichung der Produkte und Dienstleistungen bei und damit zur Akzeptanz durch das stark an Prozessen und Sicherheit orientierte Travel Management.“
Die EU-Kommission stuft in ihren Leitlinien die Vermittlungsplattformen klar als Datenverantwortliche ein, die die Einhaltung der Schutzvorschriften persönlicher Daten gewährleisten müssen.
Der VDR begrüßt diese klaren Regelungen zur Datensicherheit. Da Daten von Geschäftsreisenden immer auch Unternehmensinformationen sind, muss den Portalen untersagt werden können, sie für andere Zwecke als für Buchung und Bezahlung zu verwenden.
Der VDR fordert außerdem, Vermittlungsportale zu verpflichten, je nach Art der Dienstleistung oder des Angebots bestimmte Kriterien wie Haftpflicht- und Brandschutzversicherung, Fluchtwegepläne, Feuermelder, Sicherheitsschlösser, W-LAN, Führerscheine, TÜV-Bescheinigungen und andere sicherheitsrelevante Aspekte abzufragen und die Ergebnisse der Abfrage zu veröffentlichen.
„Damit können Unternehmen in ihren Reiserichtlinien das Vorhandensein bestimmter Kriterien als Buchungsvoraussetzung festlegen. Und auch den privaten Nutzern von Sharing-Economy-Angeboten stünden weitere Qualitätsmerkmale als Entscheidungshilfen zur Verfügung. Es wäre ein Stück mehr Sicherheit für Anwender und Verbraucher hergestellt“, so Gerdom.
Laut VDR-Geschäftsreiseanalyse 2015 nehmen deutsche Unternehmen Sharing-Economy-Angebote bisher nur verhalten an. So sind beispielsweise Carsharing-Angebote zwar bei fast allen Firmen mit mehr als 1500 Mitarbeitern bekannt, aber nur die Hälfte lässt KFZ-Buchungen über Portale wie DriveNow, Car2Go oder Flinkster zu. Rund zwei Drittel der größeren Firmen kennen Übernachtungsangebote wie Airbnb oder „Ride Sharing“-Dienste wie flinc oder TwoGo oder den Fahrdienst Uber – doch nur ein Drittel davon erlaubt Buchungen über diese Portale. Kleinere Unternehmen bis 500 Mitarbeiter sind insgesamt etwas aufgeschlossener: Zwar kennt nur etwa die Hälfte beispielsweise die Übernachtungsalternativen im Bereich Sharing Economy wie Airbnb, Wimdu oder 9flats, aber 45 Prozent davon erlauben Buchungen über Sharing-Portale.
Das „VDR-Whitepaper Sharing Economy“ steht als Download unter
https://www.vdr-service.de/fileadmin/der-verband/fachmedien/2016-05-30_VDR-White_Paper_Sharing_Economy.pdf zur Verfügung.
Gegenwärtig gehen die EU-Mitgliedsländer sehr unterschiedlich mit Sharing-Economy-Anbietern wie Uber, Airbnb oder Wimdu um. So ist zum Beispiel in Berlin die Vermietung privater Wohnungen über das sogenannte Zweckentfremdungsverbot stark reglementiert, während in Großbritannien die Staatsangestellten ausdrücklich zur Nutzung privater Angebote aufgefordert werden, um den neuen Wirtschaftszweig zu unterstützen. Die Europäische Kommission sieht ebenfalls Chancen für Wettbewerb und Innovation auf den verschiedenen Märkten und will die Sharing Economy ausdrücklich fördern.
Quelle: www.vdr-service.de