Tourismuspolitik wird Sache der Staatsregierung in Spanien

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Mit dem neuen, am vergangenen Wochenende verabschiedeten umfassenden nationalen Tourismusplan 2012–2016 wird die spanische Tourismuspolitik Sache der Staatsregierung. Der in sechs Schwerpunkte unterteilte Plan, der in Zusammenarbeit mit den Autonomieregionen und dem Privatsektor erarbeitet wurde, umfasst 28 verschiedene Maßnahmen und mehr als 100 Aktionen. Der finanzielle Rahmen für den Tourismussektor liegt im Jahr 2012 bei 438 Millionen Euro (30 Prozent weniger als 2011). Der gleiche Betrag wurde für 2013 bereitgestellt, 2014 erhöht sich das Budget auf 460 Millionen Euro, 2015 auf 480 Millionen Euro.

Wie der Minister für Industrie, Energie und Tourismus, José Manuel Soria, betonte, zielt der Plan auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Destinationen Spaniens und der Unternehmen des Sektors, auf die Konsolidierung der weltweiten Führungsposition Spaniens im Tourismusbereich sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand der spanischen Gesellschaft.

Der Plan, der die zukünftige Tourismuspolitik Spaniens lenkt, basiert vor allem auf der Stärkung der Marke Spanien und den darauf hinauslaufenden Marketingaktivitäten; einer verstärkten Kundenorientierung, einerseits mit der Ausrichtung auf die Beibehaltung der etablierten Märkte, andererseits die verstärkte Förderung neuer Quellmärkte in den Schwellenländern; sowie die stärkere Zusammenarbeit des öffentlichen und privaten Sektors.

Zu den konkreten Maßnahmen gehören u.a.:

– Die Stärkung des Ansehens und der Akzeptanz der touristischen Marke Spanien

– Start des Marketingplans zur Repositionierung in den reifen Märkten unter besonderer Nutzung der neuen Informationstechnologien

– Erleichterungen bei der Visa-Erteilung zur Ankurbelung der Besucherströme aus den neuen aufstrebenden Märkten

– Stimulierung der Binnennachfrage durch eine nationale Tourismuskampagne, um die spanische Bevölkerung zum Urlaub im eigenen Land zu animieren

– Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Arbeitsreform im touristischen Bereich, das Küstengesetz, städtische Mietverträge oder das Wassergesetz

– Vereinheitlichung des Marktes durch Vereinfachung und Harmonisierung von Verordnungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverlusten

– Homogenisierung der Klassifikation von Übernachtungseinrichtungen

– Umwandlung von spanischen reifen Destinationen, zum Beispiel durch die Schaffung eines geeigneten Rahmens für private Investitionen, die Entwicklung eines differenzierten touristischen Produktangebotes und die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen

– Modulation von Flughafengebühren zur Förderung der saisonalen Entzerrung sowie die Umstrukturierung von TURESPAÑA in eine öffentlich-private Organisation