Speicherung von EU-Fluggastdaten

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Die Argumente und Bedenken des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) fanden Gehör – Brüssel spricht sich gegen zusätzliche Erhebung von Fluggastdaten durch Reisebüros aus: Der Innenausschuss (LIBE-Ausschuss) des Europäischen Parlaments hat über einen Vorschlag für die Speicherung und Auswertung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record) zur Terrorabwehr in Europa abgestimmt. Die Abgeordneten votierten bei der EU-Fluggastdatenrichtlinie (EU-PNR) für eine Vorratsspeicherung von Reisedaten. Festgelegt wurden dabei unter anderem, welche zusätzlichen Pflichten auf den Reisevertrieb und die Reiseveranstalter („non-carrier economic operators“) zukommen. Mit dem nun gefundenen Kompromiss zeigt sich der DRV zufrieden: „Die schlimmsten zu befürchtenden negativen Folgen konnten durch die politische Arbeit des Verbandes abgewendet werden“, zeigt sich DRV-Präsident Norbert Fiebig erleichtert.

Im Zuge der Beratungen des Parlaments stand im Raum, dass Reisebüros bzw. Reiseveranstalter zusätzliche Informationen über Reisende erheben und an die Sicherheitsbehörden weiterleiten sollten – über die übliche Erfassung von notwenigen Daten für eine Flugbuchung hinaus. Dagegen hatte der DRV in den vergangenen Monaten mit aller Vehemenz protestiert. „Dabei wären den Reisemittlern zusätzliche Lasten aufgebürdet worden, die unverhältnismäßig wären“ so DRV-Präsident Fiebig. Das Parlament hat sich zwar dagegen entschieden, die Pflicht zur Weiterleitung der Buchungsdaten auf die Airlines zu beschränken. Doch sollen, sofern sich das Parlament in den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen mit EU-Rat und Kommission durchsetzt, Reisevermittler und Reiseveranstalter künftig nur Kundendaten bei Reisen ins EU-Ausland automatisiert („gepusht“) weiterleiten müssen, wenn diese im regulären Geschäftsprozess erfasst werden. Es geht also nur um vorhandene Daten, die ohnehin bei einer Buchung erhoben werden. Allerdings wird man Kunden, die ins EU-Ausland fliegen, darüber informieren müssen, dass deren Daten von einer zentralen Sicherungsstelle verarbeitet und bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.

Nach der parlamentarischen Sommerpause werden die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat beginnen. Hier gilt es eine Verschärfung der vom Parlament getroffenen Vereinbarung unbedingt zu verhindern. Der DRV vertritt die Auffassung, dass Reisevertrieb und Reiseveranstalter nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden dürfen, die im Kernaufgabengebiet der nationalen Sicherheitsbehörden liegen. „Umfangreiche zusätzliche Pflichten zur Passagierdatenerfassung sind nicht umsetzbar“, ergänzt die Vorsitzende des DRV-Ausschusses Consolidator, Theodora Dimopoulou. Das Gremium der Consolidator hatte sich auf seiner Ausschusssitzung an diesem Mittwoch, 22. Juli 2015, ausführlich mit dieser Thematik befasst. Der Branchenverband wird sich entsprechend bei den weiteren Beratungen der EU einbringen und, insbesondere gegenüber der deutschen Vertretung im Rat, deutlich machen, dass aus Sicht der Branche darüber hinausreichende Pflichten für die Reisebranche und deren Kundschaft unangemessen sind.
Quelle: Deutscher ReiseVerband