Sicherheitskontrollen an den Grenzen Europas

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Am 25. Oktober 2017 wurde ein gemeinsames elektronisches System zur Registrierung aller Reisenden (nicht-EU-Bürger) verabschiedet. Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird Informationen (wie Name, Fingerabdrücke, Gesichtsbild, Datum und Ort) über Einreise, Ausreise sowie die Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen registrieren. Es wird sowohl für visumpflichtige als auch für von der Visumpflicht befreite Reisende, die für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen eingelassen sind, gelten, wenn sie die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten.

Das EES würde es einfacher machen, zu überprüfen, ob die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts – höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen – eingehalten wird.
Das System wird das manuelle Abstempeln von Pässen ablösen und die Grenzübertritte beschleunigen. Gleichzeitig soll es leichter werden, Aufenthaltsüberzieher zu erkennen und Dokumenten- und Identitätsbetrug zu bekämpfen.

Gespeicherte Daten
– Die Daten werden für drei Jahre und für Aufenthaltsüberzieher fünf Jahre lang gespeichert;
– Die im EES gespeicherten Daten können zur Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten herangezogen werden.

Zugriff auf die Daten
Das neue System wird verschiedene Daten erfassen und die Informationen mit den Außengrenzenkontrollstellen abgleichen, um illegale Einreise zu stoppen und Aufenthaltsüberziehungen besser feststellen zu können.
– Die im neuen System gespeicherten Informationen werden den Grenz- und Visumbehörden zugänglich gemacht;
– die Daten werden auch Europol zur Verfügung stehen;
– die nationalen Asylbehörden haben keinen Zugang zum EES.

Bulgarien und Rumänien nehmen am EES teil
Das EES wird von den Mitgliedstaaten betrieben, die die Schengen-Bestimmungen in vollem Umfang anwenden, oder von Mitgliedstaaten, die die Schengen-Bestimmungen nicht in vollem Umfang anwenden, für die aber unter anderem:
– die Schengen-Bewertung abgeschlossen ist und passiver Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) gewährt wurde.
Quelle: http://www.europarl.europa.eu