Den Durchchblick im Dickicht der Verordnungen zur Überbrückungshilfe für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Einbußen erlitten haben, zu bekommen war nicht immer einfach. Mit der neu aufgelegten Überbrückungshilfe III hat die Bundesregierung die Unterstützung erweitert und vereinfacht.
Ein wichtiger Punkt der Neuerungen ist erstmals die Erstattung von PR-, Marketing- und Werbekosten. Die maximale Höhe beläuft sich auf die Summe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, lassen sich Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung anrechnen.
„Das sind besonders für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberufler*innen gute Nachrichten, denn diese finanzielle Unterstützung bietet ganz neue Möglichkeiten“, so Renate Schmidt von der Kölner PR-Agentur Public Cologne.
Ob innovative Konzepte und Strategien, coronakonforme PR-Kampagnen und Online-Events, der eigene Social-Media-Auftritt, neue Webseiten oder eine Anpassung nach SEO-Kriterien: Es gibt etliche Möglichkeiten, das eigene Angebot besonders in diesen schwierigen Zeiten zu vermarkten.
Weiterführende Infos finden Sie bei den regionalen Industrie- und Handelskammern sowie auf den Seiten der Bundesministerien: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Public Cologne