Am späten Freitagnachmittag, 18. September 2015, haben die EU-Mitgliedsstaaten der reformierten Pauschalreiserichtlinie „grünes Licht“ gegeben. Damit ist von Seiten des EU-Rates die letzte Hürde genommen. Die Verabschiedung des Gesetzestextes im Plenum des Europäischen Parlaments erfolgt voraussichtlich Ende Oktober 2015. Damit findet das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Revision der Pauschalreiserichtlinie im Herbst seinen Abschluss. Es drohen auf den letzten Metern der europäischen Etappe nach Einschätzung des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) jedoch keine neuen Überraschungen – inhaltlich sind alle Weichen gestellt.
Nun richtet sich der Fokus des DRV auf die anstehende Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene. In den anstehenden Verhandlungen wird der Verband die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene daran erinnern, dass der Richtlinientext in bestehender Fassung genug Härten für die Branche mit sich bringt. „Weitere Zumutungen für Reisebüros und Reiseveranstalter sind nicht akzeptabel“, so der Präsident des DRV, Norbert Fiebig. Die Branche habe in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie ihre Interessen geschlossen einstehen kann. Darauf gelte es nun aufzubauen, um das gängige „Draufsatteln“ zusätzlicher Auflagen, Vorschriften und Lasten im Zuge der nationalen Umsetzung unterbinden zu können.