Pauschalreiserichtlinie: Änderungen wurden aufgenommen

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Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie schreitet voran. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (02. November 2016) in Berlin die nationale Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie (Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften) in deutsches Recht beschlossen. Darin sind die vom Deutschen ReiseVerband (DRV) eingeforderten Klarstellungen und Verbesserungen in weiten Teilen eingeflossen.

Für die Branche ist von besonderer Bedeutung, dass Reisebüros beim Vertrieb von mehreren Reiseleistungen ein Beratungsgespräch voranstellen können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Dem Kunden können dadurch Pauschalreisen und Verbundene Reiseleistungen als Alternativen präsentiert, Vorzüge und Nachteile dargestellt und Preise beispielhaft kalkuliert werden. Die ursprüngliche Formulierung des Gesetzentwurfs hätte dies verhindert.

Auch die Bewahrung des Sicherungsscheins, die Ausklammerung von Tagesfahrten aus dem Geltungsbereich sowie der Umstand, dass Einzelleistungen keine Pauschalreisen darstellen können, sind wichtige Verbesserungen aus Sicht der Branche. Dass es weiterhin keine zufriedenstellende Lösung für den bürokratischen Buchungs- und Zahlungsvorgang bei Verbundenen Reiseleistungen und die Stellung der Schwarztouristik gibt, trübt die Bilanz noch erheblich. Allerdings hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Gerd Billen, vor wenigen Tagen auf der DRV-Jahrestagung in Berlin zugesagt, für diese Frage nach einer Lösung suchen zu wollen.

Angesichts des Kabinettsbeschlusses erklärt DRV-Präsident Fiebig: „Die Entwicklung der letzten zwei Monate ist grundsätzlich positiv. Der ursprüngliche Referentenentwurf war jedoch ein Schlag ins Gesicht der Branche, hat berechtigte Empörung hervorgerufen und hätte der Tourismusindustrie und insbesondere den Reisebüros schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Das vereinte Vorgehen der Verbände hat bei den politisch Verantwortlichen im Justizministerium zu einem Umdenken geführt. Wir freuen uns über die positiven Signale aus den Ministerien, dem Bundestag und den Ländern. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass wir uns auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungsphase nochmals kräftig ins Zeug legen müssen, um das Erreichte zu sichern und noch notwendige Veränderungen zu erreichen.“