Pauschalreisegesetz: Vertrieb wird komplexer

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Auch wenn der gesetzgeberische Prozess noch nicht final abgeschlossen ist – die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie in deutsches Recht rückt immer näher. Der DRV hat deshalb Ende 2016 ein Branchenprojekt initiiert, um die Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften auf die Branche zu analysieren und mögliche technische Umsetzungen zu konkretisieren. Dazu haben fünf Arbeitsgruppen sowie der koordinierende Expertenkreis und der Lenkungsausschuss intensiv beraten. „Insgesamt wird sich durch die neuen Rechtsvorschriften die Komplexität im Reisevertrieb in allen Vertriebskanälen leider ohne Not weiter erhöhen, doch wir werden damit leben können und – was viel wichtiger ist – auch als Reisebüros weiter bestehen bleiben“, resümiert Ralf Hieke, DRV-Vizepräsident für die mittelständischen Reisemittler.

Prozessmodell zu Beratungs- und Verkaufsphase

Wichtigstes Zwischenergebnis des Branchenprojekts: Es wurde ein Prozessmodell entwickelt, welches die künftige Trennung in eine neutrale, vorvertragliche Beratungsphase und eine anschließende Verkaufsphase aufzeigt. Je nach Geschäftsfall muss der Vertrieb nach der neutralen Beratungsphase entsprechende Formblätter an den Kunden aushändigen. „Die unverbindlichen Empfehlungen aus dem vom DRV initiierten Branchenprojekt können künftig Grundlage nahezu aller Vertriebsaktivitäten sein, sowohl von Reisebüros und Online-Portalen (OTAs) als auch im Eigenvertrieb der Reiseveranstalter und Leistungsträger“ unterstreicht DRV-Vizepräsident Ralf Hieke die Relevanz für die gesamte Branche.

Im nächsten Schritt haben die Vertreter des stationären und Online-Vertriebs in ihrer Arbeitsgruppe die Anforderungen an ihre Produzenten und Vertriebssysteme definiert, welche nun von diesen geprüft werden. Den beteiligten Experten war es besonders wichtig, dass der entwickelte Prozess sowohl durch den Reisebüro-Mitarbeiter als auch durch Online-Portale sowie mögliche Neuentwicklungen im IT-Bereich praktisch umgesetzt werden kann.

Die gesamte Prozesskette ist von den Änderungen betroffen

Die Beratungen in den DRV-Arbeitsgruppen haben deutlich gemacht, dass die Änderungen durch die neue Gesetzgebung nicht alleine den Vertrieb betreffen, sondern auch Reiseveranstalter und Leistungsträger. Dies gilt sowohl für deren Eigenvertrieb als auch für die technische und prozessuale Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen Vertriebspartnern und die Informationspflichten gegenüber Endkunden.

Die weitere DRV-Projektarbeit wird sich darauf konzentrieren, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben bestmöglich in die Prozesse und Systeme der Branche integriert werden können. Der weitere Zeitplan: Die Arbeiten sollen möglichst zeitgleich mit dem Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Denn nur so haben die einzelnen Branchenunternehmen ausreichend Zeit für die technische und praktische Umsetzung. Wenn die im DRV-Projekt entwickelten unverbindlichen Empfehlungen von den Branchenunternehmen in die Praxis umgesetzt werden, können sie individuell auf Unternehmens- und Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden.
Quelle: www.drv.de