Mehr und höhere Bußgelder gegen Airlines

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Airlines, die bei Verspätungen und Annullierungen ihre Passagiere nicht entschädigten, informierten oder für Ausgleich sorgten, hatten bislang nichts zu fürchten. Es folgten auf Beschwerden der Reisenden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) lediglich Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bußgelder wurden nur selten verhängt. Und wenn, dann waren sie äußerst gering. Nach zahlreichen Initiativen des tourismuspolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Markus Tressel, scheint sich das nun zu ändern. Jedenfalls stieg die Zahl der Bußgelder und deren Höhe sprunghaft an.

Auf eine kleine Anfrage unter BT-Drs. 17/4513 hieß es, Deutsche Fluglinien haben im Jahr 2010 neun Bußgeldbescheide erhalten. Insgesamt wurden seit 2005 1716 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In nur 37 Fällen wurde ein Bußgeld fällig. Dieses lag zwischen 1000,00 und 4000,00 Euro. „Die Bundesregierung hier mit sechs kleinen Anfragen in zwei Jahren und zahlreichen Anträgen und schriftlichen Fragen auf Trab zu halten, hat sich offensichtlich gelohnt“, meint Tressel und weiter: „Die Zahl der Bußgelder und die Höhe der Sanktionen ist deutlich angestiegen.“ Die Bundesregierung hielt auf seine schriftliche Frage 244/Oktober fest, dass in nunmehr 219 Fällen ein Bußgeld verhängt worden ist. Insgesamt wurden dadurch 2,3 Millionen Euro Einnahmen generiert. Das bedeutet, dass die durchschnittliche Höhe der Bußgelder von ca. 3000,00 Euro auf ca. 10600,00 Euro angestiegen ist.

„Wer glaubt, die Bundesregierung mache jetzt Ernst in Sachen Durchsetzung der Fluggastrechte, hat sich aber getäuscht.“ Tressel macht dabei auf die Hängepartie bei der Einbeziehung der Fluggesellschaften in die Schlichtungsstelle aufmerksam. „Es geht darum, alle Instrumente zu nutzen, um die Durchsetzung der Fluggastrechte zu verbessern. Die Sanktionen sind nur eine davon. Eine verkehrsträgerübergreifende und unabhängige Schlichtung wäre eine andere.“ Die Europäische Kommission regte ebenso wie Tressel an, die Airlines öffentlich zu nennen, die gegen geltendes Recht verstoßen, um so die Sünder auch den Reisenden beim Namen zu nennen. „Ich glaube aber nach wie vor, dass es nahezu alle Airlines betrifft. Auch wenn es erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Services zwischen low-cost-carriern und anderen Anbietern gibt. Die Veröffentlichung hätte aber eine weiteren Abschreckungseffekt, der weiter bitter nötig ist.“ Die Bundesregierung weigert sich hier bislang, versteckt sich weiter hinter Datenschutz. Der Datenschutz sei aber laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, nicht der Grund. Er plädierte sogar für die Nennung der Unternehmen.

Zahlen, wie viele Fluggäste täglich, monatlich oder jährlich einen Anspruch gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG-VO 261/2004) haben, interessieren die Bundesregierung nicht. Wie viele Passagiere diesen durchgesetzt bekommen, interessiert die Bundesregierung auch nicht. Wie viele Passagiere die Funktion des LBA kennen, ebenso wenig. „Was allerdings interessiert, ist, wie viele Steuereinnahmen generiert werden können“, hält Tressel abschließend fest.