Luftsicherheit muss dringend auf den Prüfstand

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Angesichts weiter bestehender Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus fordert der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine intensive Prüfung der Luftsicherheitskonzepte auf Deutschlands Flughäfen. „Aus Sicht der GdP wird die Prüfung ein sofortiges Umdenken und eine Neuorganisation der Luftsicherheit zur Folge haben“, sagte der Vorsitzende der GdP Bundespolizei, Jörg Radek, am Dienstag in Berlin.

Die GdP schlägt vor, die für die Luftsicherheit relevanten Passagier- und Gepäckkontrollen, Frachtkontrollen, den Schutz des Flugplatzgeländes, Personal- und Warenkontrollen, die Beschaffung von Kontrolltechnik sowie Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen in einer eigenen Bundesanstalt des öffentlichen Rechts neu zu organisieren. Weiterhin müsse die Aufgabenzuweisung an private Sicherheitsdienste beendet werden. Der Gewerkschafter mahnte die politisch Verantwortlichen, zahlreiche an anderen Orten dringend benötigte Bundespolizisten nicht länger vom operativen Dienst fern zu halten.

Radek: „Auch im Bereich der Luftsicherheit gilt, dass viele Köche den Brei verderben können.“ Es sei beispielsweise höchst beunruhigend, dass die Sicherheitsüberprüfungen des bei Fluggastkontrollen eingesetzten Personals privater Sicherheitsfirmen durch eine schier unüberschaubare Zahl anderer Akteure vorgenommen würden. Fakt sei, dass ein Teil der dort angeheuerten Beschäftigten bereits zuvor polizeirelevant registriert worden waren. Zudem sei es geradezu skandalös, dass private Sicherheitsdienste in den Passagier- und Gepäckkontrollstellen Mitarbeiter einsetzten, die keine Sachkundezertifizierung nach dem Luftsicherheitsgesetz hätten.

Eine effiziente Luftsicherheit werde, so Radek weiter, durch ein „irres Bürokratiemonster“ ausgebremst. „Während in den USA nach den Terroranschlägen von New York die Luftsicherheit wieder reprivatisiert und in Staatshand genommen wurde, wird in Deutschland Sicherheit weiterhin als gewinnbringendes Geschäftsfeld für private Dienste offeriert. Durch immer wieder neue Ausschreibungsverfahren werden immer wieder neue Unternehmen an den Flughäfen eingesetzt. Zudem leidet die Branche unter erheblicher Personalfluktuation“ stellte der GdP-Bezirksvorsitzende fest. Auch die Frage der Zuständigkeit bei der Frachtsicherheit entwickle sich immer mehr zur Hängepartie, weil die Bundesregierung bislang keine Kompetenzentscheidung zwischen Zoll und Bundespolizei getroffen habe.

Der ausführliche Vorschlag der GdP zur Neuordnung der Luftsicherheit ist unter http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2016/03/GdP-Neuordnung-Luftsicherheit.pdf abrufbar: