LH und Swiss wollen Vertrieb nicht mit ADMs nachbelasten

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Die US-Haushaltsdebatte hat auch Auswirkungen auf den Verkauf von Flugtickets in Deutschland. Die wochenlangen Auseinandersetzungen haben zur Folge, dass auch der Etat für die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) noch nicht festgelegt werden konnte und die FAA die von ihr eingezogene „Transportation Tax“ derzeit nicht erheben kann. Am 22. Juli ist die bisherige Steuerregelung für Flüge in die USA erloschen. Deutsche Reisemittler fürchten Nachbelastungen durch die Fluggesellschaften, sollte eine neue Steuerregelung vereinbart und diese rückwirkend erhoben werden.

Um diesen Sachverhalt für die Reisebranche zu klären, hat sich der Deutsche ReiseVerband (DRV) an zahlreiche Fluggesellschaften und den Board of Airlines Representatives in Germany (Barig) gewandt. Von den Fluggesellschaften Lufthansa und Swiss erhielt der Branchenverband die Antwort, dass Reisemittler nicht rückwirkend mit den Steuerabgaben in Form von Agency Debit Memos (ADMs) belastet werden. Die International Air Transport Association (IATA) kommt zu der Einschätzung, dass die Steuer zukünftig wohl wieder erhoben wird. Sie werde jedoch dann voraussichtlich ab einem bestimmten Termin, zu dem diese Steuer wirksam wird („Effectiveness Date“), erhoben. Eine rückwirkende Abrechnung könne nicht erfolgen, so die IATA in einem Schreiben an den DRV.

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