Leipzig macht Weg für Dieselfahrverbote in Düsseldorf frei

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Kommt das Dieselfahrverbot in Düsseldorf? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil von Dienstag, 27. Februar 2018, erklärt, dass Dieselfahrverbote nach jetziger Rechtslage verhängt bzw. angeordnet werden können, wenn sie die einzig wirksame Maßnahme darstellen die Luftqualität zu verbessern. Der Oberbürgermeister der Stadt sieht die Bezirksregierung in der Pflicht. Zum Urteil aus Leipzig äußert sich der OB der Landeshauptstadt von NRW:

„Bei der Frage, ob ein Dieselfahrverbot kommt, liegt der Ball jetzt bei der Bezirksregierung. Sie muss im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes abwägen, ob ein Dieselfahrverbot im Hinblick auf Wirksamkeit, Schnelligkeit und Verhältnismäßigkeit das richtige Mittel ist, die Messwerte von Stickoxid unter den zulässigen Grenzwert zu senken.

Der Maßstab der Verhältnismäßigkeit ist streng, was sich daraus ersehen lässt, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf hinweist, dass Euro-5-Dieselfahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 von einem Fahrverbot betroffen sein dürfen. Für das Gericht spielt bei der Entscheidung bedauerlicherweise offenbar keine Rolle, dass diese Fahrverbote die betroffenen Kommunen vor eine praktisch unlösbare Aufgabe stellen würden, da sie nur mit extremen Aufwand umgesetzt und praktisch nicht vollstreckt werden könnten.

Man mag sich nur den Schilderwald vorstellen, den ein Dieselfahrverbot nach sich ziehen würde. Für die am stärksten belasteten Strecken müssten Umleitungen ausgeschildert werden, natürlich mit allerhand Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, aber auch beispielsweise für Pflegedienste und Handwerksbetriebe. Selbstverständlich würden die Anlieger der ausgewiesenen Umleitungsstrecke ihrerseits darauf drängen, Stickoxidmessungen vorzunehmen. Wie das Ganze tatsächlich vollstreckt werden soll, steht in den Sternen. Hier sind noch viele Fragen offen. Auch die nach den Kontrollen, die ja eigentlich bei der Polizei liegen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat bereits die Waffen gestreckt und das Land will die Kontrollen auf die Kommunen abwälzen.

Und nicht nur das: Nun plant die Bundesregierung offensichtlich auch noch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der wir als Kommune jenseits des Luftreinhalteplans alleinig Fahrverbote verhängen sollen. Dann hätten wir endgültig und in jeder Hinsicht den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Zudem entstünde mit kommunalen Fahrverboten ein undurchsichtiger Flickenteppich an Regelungen im Land.

Statt den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben, sollten die tatsächlichen Verursacher, also die Automobilindustrie und der Bundesverkehrsminister, in die Pflicht genommen werden. Sollte ein Dieselfahrverbot wirklich als unumgänglich angesehen und Teil des Luftreinhalteplanes werden, funktioniert das nur nach Einführung einer blauen Plakette, da erlaubte und nicht erlaubte Dieselfahrzeuge sonst nicht zu unterscheiden wären.

Bund, Land und Kommunen sollten sich auf eine Verkehrspolitik konzentrieren, die Gesundheitsschutz und effiziente Mobilität in den Mittelpunkt stellt. Dazu bedarf es konkreter Konzepte für den Ausbau der Infrastruktur für Bus, Bahn und Fahrrad, um diese Verkehrsmittel so attraktiv zu machen, dass auf das Auto – völlig egal, ob es nun ein Diesel oder ein Benziner ist – in der Innenstadt verzichtet werden kann. Billig ist das nicht und die in Aussicht gestellte Milliarde des Bundes wird mit Sicherheit nicht reichen, aber der Aufwand lohnt sich allemal, um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen und unsere Städte vor dem Verkehrskollaps zu bewahren.

Hierzu hat die Automobilindustrie ihr Scherflein beizutragen. Der gegenwärtig in Aussicht gestellte Betrag von 250 Millionen Euro ist ein Witz gegenüber den Milliardenbeträgen, die die selben Automobilbauer in den Vereinigten Staaten zu leisten bereit sind.

Erst wenn der durch die Bezirksregierung angepasste Entwurf des Luftreinhalteplanes der Stadt Düsseldorf vorliegt, wird letztlich ersichtlich, ob dieser ein Dieselfahrverbot enthält, wie dieses ausgestaltet ist, und welche Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit ihm zu Grunde liegt.“

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
Bild: Pixabay