Kommunen haben Vorkaufsrecht

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Nach ersten Beschlüssen zur vorübergehenden Beschlagnahmung von Immobilien (wie in Hamburg und Bremen), können Städte und Gemeinden auch ihr gesetzlich festgelegtes Vorkaufsrecht bei Veräußerungen von Hotels anwenden. Darauf macht der TV-Hotelexperte Ulrich Jander, Mitglied des Expertenpools von gastronomie & hotellerie, aufmerksam.

Das Vorkaufsrecht der Kommunen (§24ff im Baugesetzbuch BauGB) kann nur bei ganz bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden. Jedoch in einer “Notlage” können Verwaltungen sich darauf berufen.

Diese “Notlage” ergibt sich derzeit in ganz Deutschland durch den massiven Zustrom an Flüchtlingen. Da neue Wohncontainer so gut wie nicht mehr zu haben sind und der freie Wohnraum sehr knapp ist, können die Administrationen bei Immobiliengeschäften zuschlagen.

Auch bei den Preisverhandlungen – vorausgehend sind Wertgutachten – mit öffentlichen Verwaltungen werden erfahrungsgemäß nicht dieselben Ziele erreicht werden wie im freien Immobilienmarkt. Derzeit werden immer mehr Hotelimmobilien veräußert, seitdem internationale Investoren den wachsenden Hotelmarkt Deutschland entdeckt haben.

Quelle: www.hottelling.net