Keine Aufweichung der Fluggastrechte durch die Hintertür

83

Zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Novellierung der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 erklärt Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

Wir befürchten, dass mit der Novellierung der Fluggastrechteverordnung die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur ausgebaut würden, sondern auch Einschränkungen bei den bestehenden Fluggastrechten durch die Hintertür umgesetzt werden könnten.

Es ist gut, wenn sich die EU-Kommission der Weiterentwicklung der Fluggastrechteverordnung annimmt. Die Analyse der Kommission zeigt, dass es großen Handlungsbedarf gibt, insbesondere was die Informationen über und die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Flugreisenden betrifft. Dazu enthält der Vorschlag der Kommission gute Ansätze. Allerdings darf damit nicht gleichzeitig eine Einschränkung von anderen Fluggastrechten durch die Hintertür einhergehen. So beabsichtigt die Kommission, Ausgleichszahlungen bei Verspätungen erst ab fünf beziehungsweise zwölf Stunden Verspätung zu gewähren. Bisher gab es bereits früher eine entsprechende Entschädigung. Dieses offensichtliche Ansinnen der Kommission zur finanziellen Entlastung der Airlines ist nicht hinnehmbar.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine Präzisierung der Richtlinie einzusetzen, die bereits bestehende Standards nicht zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher absenkt. Gleichzeitig muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass in der nationalen Umsetzung Hürden für die Verbraucherinnen und Verbraucher abgebaut würden. Ein guter Anfang wäre eine einheitliche, niedrigschwellige und vor allem verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle.