Investitonsförderung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe

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Schleswig-Holstein fördert kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe, wobei noch nicht abschließend geregelt ist, wie groß der Topf wird, steht bei Neue Fakten hotelintern zu lesen. Gefüllt wird der aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“. „Durch das ab 2015 aufgelegte Modernisierungsprogramm werden ältere kleine und mittelständische Hotels in die Lage versetzt, ihren Renovierungsstau abzubauen und sich durch Modernisierung wettbewerbsfähig aufzustellen“, erklärt Frank Behrens, stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe Tourismus im Dehoga Landesverband. „Es gibt keine hohen bürokratischen Hürden. Der Antrag auf Beihilfe und die Abwicklung laufen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de) als zentrale Förderinstitution des Landes.“

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die
– weniger als 50 Personen beschäftigen,
– einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens # 10 Mill. haben,
– mehr als acht Betten vorhalten, mindestens 30% des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung erwirtschaften,
– nicht weniger als # 50 000 und nicht mehr als # 500 000 beantragen.

Voraussetzung für eine Fördermittelzuteilung sind angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionen. Nicht gefördert werden Ferien- und Personalwohnungen, private Wohnräume sowie Eigenleistungen.

Kleine Beherbergungsbetriebe, die eine Hotel-Klassifizierung des Dehoga haben oder mit der Modernisierung erreichen wollen, können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und/oder Angebotsverbesserungen erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Erste Anlaufstelle für eine Bezuschussung aus dem Modernisierungstopf sind „Förderlotsen“, Tel.-Nr. 0431-9905-3365. Sie helfen kostenlos bei der Suche und Umsetzung geeigneter Fördermaßnahmen und halten auch die benötigten Antragsformulare bereit.
Wichtig: Mit dem Modernisierungsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Investitionsbank schriftlich bestätigt hat, daß die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.
Quelle: www.nfh-online.de