Die geplante Tourismusabgabe ist eine zweite Gewerbesteuer“, erklärten jetzt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, und Sven Ruschhaupt, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Hintergrund sind die Planungen des Landes Niedersachsen zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Bisher war die Erhebung von Tourismusbeiträgen nur in anerkannten Kur-, Erholungs- und Küstenbadeorten möglich. Künftig soll dies allen „Tourismuskommunen“ erlaubt sein. So enthält bereits der Koalitionsvertrag der Parteien, die die jetzige Landesregierung bilden, die Ankündigung, „den Tourismuskommunen auch in strukturschwachen Regionen finanzielle Spielräume innerhalb des vorgegebenen Konsolidierungsrahmens zu genehmigen“. Allerdings lässt der nun vorliegende Gesetzentwurf viele Fragen offen. Wann eine Kommune sich als Tourismusgemeinde bezeichnen darf, ist z. B. nicht klar abgegrenzt. Auch bleibt unklar, für welche Zwecke die zusätzlichen Gelder verwendet werden dürfen. Die Gesetzesnovelle birgt dadurch die Gefahr einer unsicheren Rechtslage für Kommunen und Unternehmen. Da die Einführung der neuen Abgabe für die Kommunen freiwillig ist, appellieren beide Hauptgeschäftsführer, auf sie zu verzichten.
Die beiden Wirtschaftskammern plädieren für den Vorrang freiwilliger Lösungen: „Viele Unternehmen unterstützen bereits heute die touristische Vermarktung ihrer Gemeinden oder Veranstaltungen am Ort. Dies gilt für Bäcker und Fleischer genauso wie für das Gastgewerbe oder den Einzelhandel“, so Graf und Ruschhaupt. Befragungen der Wirtschaftskammern hätten außerdem gezeigt, dass Unternehmen insbesondere dann bereit sind, sich an einer Finanzierung touristischer Infrastruktur zu beteiligen, wenn sie bei der Diskussion um die Verwendung der Mittel eingebunden werden. Die geplante Tourismusabgabe sei dagegen wie eine weitere kommunale Steuer und würde die Investitionsbereitschaft der Unternehmen in den betreffenden Kommunen dämpfen, so die beiden Hauptgeschäftsführer.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim