ICC-Sanierung darf nicht zu neuem Millionengrab werden

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Zu den Beratungen im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur Sanierung des ICC fordert der Bund der Steuerzahler Berlin die Abgeordneten dazu auf, schon frühzeitig auf einer strikten Einhaltung Haushaltsrechts durch die Verwaltung zu bestehen.

„Kein Baubeginn, bevor die Planung nicht komplett auf dem Tisch liegt! Bei einer Sanierung des ICC muss unbedingt verhindert werden, dass der Senat wie bei der Staatsoper erneut gegen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen verstößt. Kostensteigerungen und Bauzeitverlängerungen sind sonst vorprogrammiert“, sagte Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin.

Das Haushaltsrecht beinhalte wirksame Vorschriften, um dem Haushaltsgesetzgeber bei Etatentscheidungen zuverlässige und belastbare Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Bauvorhaben zu liefern, so Kraus weiter. Deshalb sei es unerlässlich, dass die Abgeordneten erst dann über eine Sanierung des ICC entscheiden, wenn hierfür die gesetzlich vorgeschriebenen Bauplanungsunterlagen komplett vorliegen. Nur so könnten sie die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und auch die Folgekosten nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beurteilen.

„Die Abgeordneten sollten schon jetzt unmissverständlich klarmachen, dass Sie dem Senat ein derartig vorschriftswidriges, unwirtschaftliches und hoch riskantes Planungsverfahren wie bei der Staatsoper nicht noch einmal durchgehen lassen“, forderte Kraus.