Für die Anfang 2019 anstehende Vergabe der Frequenzen für das Mobilfunknetz der nächsten Generation (5G) fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) von der Bundesnetzagentur ehrgeizigere Auflagen für die Netzbetreiber.
„Der bis dato unbefriedigende Zugang zu schnellen Mobilfunknetzen entwickelt sich insbesondere im ländlichen Raum zu einem bedrohlichen Wettbewerbsnachteil für die Hotellerie“, kritisiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir sprechen uns für die Einführung eines Inlandsroaming und damit deutlich mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt als bisher aus. Auch die Vorgabe einer de facto nur 70 prozentigen Flächenabdeckung für die neuen Netze ist in keiner Weise ausreichend.“
Die Hotellerie in Deutschland ist auf einen flächendeckenden und leistungsstarken Internetzugang angewiesen. Die Gäste erwarten bereits heute in jeder Hotelkategorie, an jedem Standort und von jedem Hoteltyp wie selbstverständlich einen sicheren und breitbandigen Netzzugang. „Gleichgültig, ob Tagungshotel oder Ferienhotel: Kein Haus kann ohne diese essentielle Infrastrukturvoraussetzung noch nachhaltig am Markt bestehen“, erläutert Otto Lindner.
Der Hotelverband hofft daher, dass bei der Frequenzvergabe die richtigen Schlussfolgerungen aus den Fehlern vergangener Versteigerungen gezogen werden. „Wir legen größten Wert auf eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung, die sich nicht vorrangig an möglichst hohen Einnahmeerlösen aus der Frequenzversteigerung orientieren darf, sondern die Infrastrukturinvestitionen in den Blickpunkt rückt,“ ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Eine wettbewerbsfördernde Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erscheint uns nach den negativen Erfahrungen mit dem Vergabeverfahren der Frequenzen der vierten Generation (LTE-Standard) notwendig. Für uns liegt hier die Ursache für den heute noch existenzgefährdenden Netzlücken jenseits der Metropolen.“
Der bisherige Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen müssen. Was sich ausgedrückt in Anzahl der Haushalte noch wie ein ehrgeiziges Ziel liest, ist bei einer Betrachtung der abgedeckten Fläche aus Sicht der Hotellerie alarmierend. Denn die verbleibenden zwei Prozent der Haushalte dürften sich im ländlichen Raum befinden und für rund 30 Prozent der Fläche in Deutschland stehen.
Zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken und zur Beschleunigung des Aufbaus der 5G-Infrastruktur im ländlichen Raum erachtet der Hotelverband ein Inlandsroaming (National Roaming) für unabdingbar. „Die Anbieter müssen im Sinne eines funktionierenden, dynamischen Wettbewerbs verpflichtet werden, zumindest in der Anfangsphase ihre Netze auch neuen Konkurrenten – selbstverständlich kostenpflichtig – zur Mitnutzung zu öffnen“,erläutert Lindner. „Falls hierzu eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes erforderlich ist, mahnen wir schon heute eine entsprechend eindeutige politische Absichtserklärung als Flankierung an.“
Quelle: Hotelverband