Die Initiative des hessischen Ministers Tarek Al-Wazir eine Lärmobergrenze einzuführen, mag gut gemeint sein, sie ist allerdings sowohl aus rechtlicher als auch volkswirtschaftlicher Sicht nicht angemessen und vertretbar, so die Einschätzung des Flughafenverbands ADV.
Mit Unverständnis reagiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel auf die Pläne eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen einzuführen: „Im Planfeststellungsbeschluss wurde der Lärmschutz umfänglich berücksichtigt. Entsprechende Auflagen wurden erlassen und vom Flughafen umgesetzt. Die Rechtsgrundlage für den Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen ist klar geregelt und wurde durch die höchsten Gerichte bestätigt. Nachträgliche Eingriffe in eine bestandskräftige Genehmigung sind rechtlich nicht zulässig. Die Ausbauziele eines Flughafens dürfen nicht durch willkürliche Eingriffe beeinträchtigt werden.“
Der Bestandsschutz für den Flughafen ergibt sich aus der Planfeststellung. In dieser wurden sämtliche Lärmbelange umfassend abgewogen. Nach dieser Abwägung und unter Erteilung von Auflagen und Verpflichtungen wurde die definierte Bewegungszahl von 701.000 Bewegungen im Jahr von der Hessischen Planfeststellungsbehörde verbindlich genehmigt. Im letzten Jahr starteten und landeten am Flughafen Frankfurt 470.000 Flugzeuge. Vor diesem Hintergrund steht es nicht im Ermessen des Ministers Tarek Al-Wazir, den in der Planfeststellung angelegten Auflagenvorbehalt aufleben zu lassen und ermessensfehlerfrei zu begründen. An dieser Stelle greift auch die VO (EU) 598/2014 über „Lärmbedingte Flughafen-Betriebsbeschränkungen“. Die EU-Verordnung, welche unmittelbar gilt und nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden muss, definiert den ausgewogenen Ansatz in Übereinstimmung mit der Empfehlung der ICAO. Danach ist Fluglärm durch vier Maßnahmen in folgender Reihenfolge definiert. (1) Lärmvermeidung an der Quelle, (2) durch Bodenordnung und Bodenmanagement, (3) durch lärmmindernde Betriebsverfahren und (4) als ultmina ratio durch Betriebsbeschränkungen für Flugzeuge.
„Da am Flughafen Frankfurt die vorgesehenen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen der maßgeblichen Lärmwerte des Fluglärmschutzgesetzes eingehalten werden, ist eine Betriebsbeschränkung durch eine Lärmobergrenze gemessen an der EU-Verordnung nicht ohne Abwägungsfehler zu begründen.
Die rechtliche Einschätzung des Flughafenverbands ADV fällt eindeutig aus: Die Einführung einer Lärmobergrenze verstößt gegen geltendes Recht und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
„Zudem haben derartige, politisch motivierte Eingriffe eine verheerende Signalwirkung auf alle Infrastrukturbetreiber und Investoren in Deutschland. Anstatt die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu fördern, verspielt die Hessische Landesregierung Vertrauen für Investoren, welches durch Planungssicherheit gewährleistet wird“, führt Beisel aus.
Die deutschen Flughäfen stehen für einen besseren Lärmschutz. Dieser wird an allen Standorten gefördert. Der wirksamste Lärmschutz beginnt an der Quelle – dem Flugzeug – an. Hier setzen die deutschen Flughäfen erfolgreich auf lärmabhängige Entgelte. Der Einsatz von immer leiseren und sauberen Flugzeugen wird wirksam gefördert – besonders erfolgreich am Frankfurter Flughafen. So plant der Frankfurter Flughafen eine Anhebung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte um rund 15 Prozent.
Auch die Ergebnisse der NORAH-Studie belegen, dass es keine Veranlassung für Eingriffe in die rechtsgültige Betriebsgenehmigung des Frankfurter Flughafens gibt. Es konnten keine signifikanten Zusammenhänge zwischen einer Fluglärmbelastung und dem Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko oder Bluthochdruck festgestellt werden. Die Ergebnisse der Studie belegen, die Gesundheit der Flughafen-Anwohner wird durch den Luftverkehr nicht signifikant beeinträchtigt. „Die Ergebnisse der NORAH-Studie sind ermutigend und zeigen, dass die Maßnahmen von Flughäfen, Airlines und Flugsicherung zur Lärmreduzierung und zum Schallschutz wirken. Die Anstrengungen der Flughäfen werden fortgesetzt. Ziel ist eine gute Nachbarschaft zwischen Anwohnern und Flughäfen,“ erklärt Ralph Beisel.
Quelle: Flughafenverband ADV