Die Einigung auf eine Schlichtungsstelle für Flugreisende klingt gut, hat aber viele Haken.
Von neun Forderungen der Airlines wurde in sieben ganz und in den anderen beiden Fällen teilweise den Wünschen der Airlines entsprochen. Die Interessen der Reisenden sind dabei weder in den Verhandlungen noch im Gesetzesentwurf berücksichtigt worden. Immerhin soll künftig auch das Verbraucherministerium beteiligt werden. Das war bislang nicht der Fall. Gespräche vom Justiz- und Verkehrsministerium wurden nur mit den Airlines geführt, nicht jedoch mit Verbraucherverbänden.
Das Ergebnis ist ein Paradebeispiel für einseitiges Lobbying auf Kosten der Verbraucher.
Geschäftsreisende werden von der Schlichtung ausgeschlossen. Das betrifft etwa 40 Prozent der Flugreisenden. Auch Pauschalreisende müssen weiter den Rechtsweg über die Gerichte gehen und auch Ansprüche auf Betreuungsleistungen, die Bestandteil der Fluggastrechte-Verordnung sind, bleiben außen vor. Damit ist ein Großteil von der Schlichtung ausgenommen.
Die deutschen Airlines hatten im September 2010 ein Forderungspapier in die Verhandlungen gegeben, in dem sie betonten, dass sie eine Schlichtung für unnötig hielten, aber unter gewissen Punkten bereit seien, sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Die Bundesregierung kommt den Airlines sehr entgegen. Sogar der Koalitionsvertrag wird dazu gebrochen. Dort heißt es, es solle eine Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger eingesetzt werden. Genau das wäre im Sinne der Reisenden. Die gesamte Opposition, vzbv und ADAC: Alle sind für so eine Lösung. Nur die deutschen Airlines nicht.
Die Airlines spielen auf Zeit. Die Bundesregierung gibt sie ihnen und die Minister Leutheusser-Schnarrenberger und Ramsauer halten ihnen weiter den Rücken frei. Und das alles auf Kosten der Verbraucher. Denn Reisende, die bis dahin Probleme haben, haben auch keinen Anspruch auf Schlichtung.
Quelle: Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik von Bündnis 90/Die Grünen Bundestag