Sollen gastronomische Betriebe Kontrollen bezahlen?

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In den Bundesländern gibt es Absichten, die gastronomischen Betriebe dafür zahlen zu lassen, wenn sie auf Einhaltung der lebensmittelrechlichen und Hygienevorschriften kontrolliert werden, auch dann, wenn es nichts zu beanstanden gibt.
Das wäre dann ungefähr so, als wenn die Politesse die Einhaltung der Parkvorschriften kontrolliert, feststellt, das alles in Ordnung ist, das dokumentiert und den Fahrzeughalter mit einer Gebührennote zur Kasse bittet. Am weitesten fortgeschritten sind die Überlegungen, dies einzuführen, in den Bundesländern Niedersachsen und Nordhein-Westfalen. Federführend sind hier die Verbrauchrschutzministerien,die das wohl auch bei einer ihrer letzten Konferenzen mit allen Bundesländern ventiliert haben. Diesbezüglich laufen aktuell Gespräche und Planungen zu einem entsprechenden Konzept. Grundsätzlich soll das für den gesamten Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und für alle mit Lebensmitteln beschäftigen Unternehmen gelten, folglich für alle Gastrobetriebe und Hotels, die solche betreiben. Daß es für die Gastronomie Ausnahmen geben könnte, ist zwar nach dem jetzigen Planungsstand möglich, aber nicht wahrscheinlich, wie eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf NFh auf Befragen erklärte.

Hintergrund sind die im Koalitionsvertrag festgelegten Absichten. Dort heißt es auf S. 58 des 132 Seiten starken Dokuments:
„Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und Lebensmittelbereich
(Hygienebarometer) sorgen. Sollte es nicht zeitnah zu einer
Lösung auf Bundesebene kommen, werden wir den Beschluß der Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich auf Landesebene umsetzen. Noch in diesem Jahr wollen wir in ausgewählten Kommunen mit einem internetbasierten Modellprojekt beginnen.

Verstöße gegen Vorschriften zum Gesundheits- und Täuschungsschutz, Hygienemängel, Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln im Sinne des § 40 Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden wir auf einer landeseinheitlichen Homepage veröffentlichen, um eine möglichst umfassende Transparenz zu gewährleisten.
Die Überwachung des Internethandels und der EnergiekennzeichnungsVO wollen wir intensivieren und im Kompetenzteam des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV) bündeln.“

Das klingt natürlich nicht sehr wirtschaftsfreundlich und ist
geprägt von dem Mißtrauen, das durch Lebensmittelskandale entstanden ist. Nur, die nahmen noch nie ihren Ausgang in der Gastronomie, im Gegenteil, sie war dabei immer die Leidtragende.

Kontrollen brauchen Personal. Das wissen auch die Parlamentarier im Düsseldorfer Landtag. Deshalb haben sie konstatiert:
„Vor dem Hintergrund einer industriell geprägten Lebensmittelproduktion und der damit verbundenen komplexen Problemlagen muß die Qualifi kation des Kontrollpersonals und der Verantwortlichen vor Ort insgesamt verbessert werden.
Eine Lebensmittelsicherheit nach Kassenlage der Kommune darf es nicht geben. Flächendeckende vereinheitliche Standards müssen sichergestellt werden (aus dem Protokoll des Beschlusses des Düsseldorfer Landtags vom 19.02.14).“

Hieraus hat sich der Gedanke entwickelt, die Gastrobetriebe für die Kontrolle zahlen zu lassen, auch wenn es nichts zu beanstanden gibt. Dann nämlich kann man ein Heer von Kontrolleuren los schicken. Sie bezahlen sich ja selbst, noch mehr als es bei den Politessen der Fall ist. Die müssen – ehe sie kassieren – wenigstens einen Verstoß nachweisen.

Auch das Hygienebarometer wäre machbar. Bisher ist es daran gescheitert, daß es kein Geld für genügend Überwachungspersonal gibt und ein weiterer wichtiger Grund war, daß der jetzige § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) keine ausreichende gesetzliche Grundlage liefert. Das soll geändert werden. Der Bund ist aufgefordert, diesen Paragraphen so zu ändern, daß er nicht
mehr von Gerichten genutzt werden kann, zu veranlassen, Hygienebarometer im Internet löschen zu lassen.
Nur, ob es möglich ist, einen Teilnehmer am Wirtschaftskreislauf zur Kasse zu bitten, weil er kontrolliert wird, wird letztlich vor dem Verfassungsgericht
zu klären sein.

Quelle: www.nfh-online.de