Freie Preisgestaltung für Hoteliers in Belgien

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Das belgische Bundesparlament hat am 19. Juli 2018 einstimmig (!) ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sog. Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verbietet.

Mit dem von HORECA Brüssel, HORECA Flandern und HORECA Wallonie angestoßenem und von der belgischen Verbraucherorganisation „Test Achat“ unterstütztem gesetzlichen Verbot folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verboten worden sind. Mit der Entscheidung ist nun über die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes (bezogen auf die Übernachtungszahlen) frei von solchen wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln und die Hoteliers können dort die Bedingungen für den Vertrieb ihrer eigenen Produkte frei gestalten.

Die von den Online-Buchungsportalen angewandten Paritätsklauseln verbieten es Hotels, auf der eigenen Webseite andere Raten und Bedingungen anzubieten als bei der Online-Plattform. Da in Europa zwei Plattformen mit einem gemeinsamen Anteil von mehr als 82% den Online-Hotelbuchungsmarkt dominieren, reduziert die aktuelle belgische Entscheidung zumindest teilweise den Druck der Plattformen auf die Hotelpartner in Europa und lässt Raum für fairen Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher und der Beherbergungsunternehmen.
Quelle: HOTREC – Hospitality Europe