Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind die Brüsseler Behörden aufgefordert, neue Spielregeln für das EU-Beihilferecht auszuarbeiten. Heute hat die EU-Kommission einen Vorschlag für neue Beihilfe-Leitlinien veröffentlicht. Darin legt die EU-Kommission fest, unter welchen Bedingungen eine Förderung der öffentlichen Hand eine Beihilfe darstellt und genehmigt werden kann.
Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge würden einen ungerechtfertigten Eingriff in die nationale Infrastrukturentwicklung darstellen: „Flughäfen wird der Spielraum genommen werden, Investitionen zu treffen und sich in einem angemessenen Zeitraum wirtschaftlich entfalten zu können. Wenn die Leitlinien so kommen, wird vielen Flughäfen die Luft zum Atmen genommen. Das Ende für viele kleinere Flughäfen wäre vorprogrammiert. Bürger haben dann nicht mehr die Wahl, deutschlandweit von einem wohnortnahen Flughafen zu fliegen“, prognostiziert Ralph Beisel und ergänzt: „Flughäfen sind regionale Wirtschaftsmotoren. Sie bieten einen enormen volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung, die Brüssel nun zu Grunde legt, ist kurzsichtig. Sie verhindert langfristige erforderliche Investitionen in Infrastruktur und kostet uns Wachstum und Arbeitsplätze.“
Für die ADV ist es ein zentrales Anliegen, dass die EU-Vorschriften künftig einfacher ausgestaltet und rechtssicher handhabbar sein müssen. Der Flughafenverband spricht sich gegen dauerhafte Betriebssubventionen für Flughäfen aus. Eine Unterstützung durch die Gesellschafter muss jedoch für eine angemessene Übergangszeit von 15-20 Jahren möglich bleiben. Die Förderung von Infrastruktur ist aus ADV-Sicht unabhängig von der Größe des Flughafens erforderlich.