Die Einrichtung eines ständigen Bund-Länder Luftsicherheitsausschusses zur verbindlichen
Klärung aller grundsätzlichen Fragen für alle Beteiligten fordert der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG. Der Ausschuss soll darüber hinaus in der Lage sein, die NQS (Nationale Qualitätskontrolle für Luftsicherheit) für die Aufsicht der dann verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen zu beauftragen.
„Mit dem Flickenteppich von unterschiedlichen Vorschriften, Zuständigkeiten und Entscheidungen muss endlich Schluss sein“, sagte dazu der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla in Berlin.
Es müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass in allen Bereichen der Luftsicherheit in Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben gelten und umgesetzt werden, fügte Giemulla hinzu.
Die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Revision des Luftsicherheitsgesetzes hat nach Auffassung von FASAG nicht zu einer ernsthaften Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen in Hinsicht auf eine Vereinheitlichung geführt. Nach wie vor seien über 30 Luftsicherheitsbehörden damit beschäftigt die Standards zu kontrollieren, was einen negativen, potenziell sogar gefährlichen Einfluss auf die Luftsicherheit habe.
Aus vielen, FASAG vorliegenden Fällen werde ersichtlich, dass die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden, Landesluftsicherheitsbehörden und Bundesbehörden wie das Luftfahrt-Bundesamt und die Bundespolizei, in wichtigen Detailfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kämen. Als Beispiel wurde genannt, dass nicht einmal der Begriff der Sicherheitskontrolle 10 Jahre nach der Veröffentlichung der EG-Grundverordnung national einheitlich definiert sei. Darüber hinaus könne man täglich unterschiedliche Schulungs-und Prüfungsansätze bei der Ausbildung von Kontrollpersonal erleben, wobei die Passagiere im Süden Deutschlands anders als im Norden kontrolliert würden.
Nach den Worten von Giemulla appelliert FASAG in diesem Zusammenhang eindringlich an den Bundesinnenminister, sich seiner Verantwortung für die Luftsicherheit bewusst zu werden. Denn die Aufgabe Luftsicherheit werde, soweit sie nicht vom Bund selbst ausgeübt werde, von den Ländern im Auftrag des Bundes wahrgenommen.
Der Bundesinnenminister sollte deshalb nicht nur seine Weisungs- und Koordinierungsbefugnisse aktiv wahrnehmen, sondern er müsse auch die dringend anzupassenden, bzw. neu zu erstellenden Rechtsvorschriften wie die Luftsicherheitsschulungsverordnung, das Fortbildungs- und Ausbilderkonzept und die einheitliche Prüfungsordnung für Luftsicherheitskräfte aktiv vorantreiben. Die Voraussetzungen dafür lägen seit dem Änderungsgesetz des LuftSiG vor.
Das von FASAG angestrebte Bund/Ländergremium schaffe – ohne die Notwendigkeit einer Rechtsänderung – eine Plattform, um endlich die lange überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit zu gewährleisten.
Quelle: Bundesverband für Luftsicherheit e.V.
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