Das EU-Parlament verständigte sich am 15. Juni 2017 auf eine Entschließung zum Umgang mit der sogenannten „Sharing Economy“, in der die EU zur Nutzung der Vorteile der „kollaborativen“ Wirtschaft aufgerufen wird. Diese nicht-bindende Entschließung ist die Antwort des Parlaments auf die entsprechende Mitteilung der EU-Kommission über eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft vom 2. Juni 2016. „Für uns ist wichtig, dass das Parlament zugleich auch die Notwendigkeit gesehen hat, rechtliche Grauzonen zu beseitigen und die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern,“ kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland.
Die Abgeordneten schlagen unter anderem Folgendes vor:
Privatpersonen vs. professionelle Anbieter: effektive Kriterien, um zwischen Privatpersonen (z.B. einzelne Bürger, die gelegentlich Dienstleistungen anbieten) und „Professionellen“ zu unterscheiden, seien erforderlich, mit allgemeinen Grundsätzen auf EU-Ebene und Obergrenzen auf nationaler Ebene (z.B. einkommensbezogen);
Verbraucherrechte: Verbraucher sollten über die Vorschriften für jede Transaktion und über ihre Rechte informiert werden, und kollaborative Plattformen (wie z.B. AirBnB) wirksame Strukturen für Beschwerdeverfahren und die Beilegung von Streitigkeiten einrichten;
Haftungsregelung: die EU-Kommission soll die für kollaborative Plattformen geltende Haftungsregelung schnellstmöglich klarstellen;
Arbeitnehmerrechte: faire Arbeitsbedingungen und angemessener Schutz sollten für alle Beschäftigten der kollaborativen Wirtschaft gewährleistet sein; die elektronischen Bewertungen und Beurteilungen der Nutzer sollten außerdem übertragen und gesammelt werden dürfen, da diese für die Erwerbstätigen bei kollaborativen Plattformen ihren Wert auf dem digitalen Markt darstellen;
Versteuerung: für Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen anbieten, sollten ähnliche Steuerpflichten gelten, ob in der traditionellen oder in der kollaborativen Wirtschaft; die Abgeordneten befürworten innovative Lösungen, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern und fordern die Plattformen auf, zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.
„Wir begrüßen die Entschließung des Europäischen Parlamentes ausdrücklich. Wenn Peer2Peer-Plattformen hotelleriespezifische Dienstleistungen vermitteln und aus Sicht des Gastes wie ein Beherbergungsbetrieb auftreten, müssen für diese Portale und die von ihnen vermittelten Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Bagatellgrenzen zumindest ähnliche Regelungen und Vorschriften wie für die Hotellerie gelten. Es darf nicht mit zweierlei Maß bei Brandschutz, Sicherheit, Melderecht, Hygiene oder Besteuerung gemessen werden: Gleiches Recht für alle Marktteilnehmer, gleiches Schutzniveau für alle Gäste“, so die klare Forderung von Otto Lindner.
Quelle: Hotelverband Deutschland IHA – IHA-Service GmbH