Europäische Reiseunternehmen reichen Beschwerde bei der EU-Kommission ein

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Der Europäische Verband der Reise-Technologieunternehmen und Online-Reisevermittler (ETTSA) ruft die Europäische Kommission dazu auf, das französische „Gesetz zur Förderung von Aktivität, Wachstum und wirtschaftlicher Chancengleichheit“, das sogenannte „Loi Macron“, auf mögliche Unvereinbarkeit mit den EU-Verträgen und dem EU-Wettbewerbsrecht zu überprüfen.

„Jede Initiative von EU-Mitgliedsstaaten, die das Prinzip des Binnenmarktes unterwandert, schadet dem innereuropäischen Wettbewerb und dem Verbraucher. Sie schränkt Transparenz, die Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten und Vergleichbarkeit, die von unabhängigen Reisevermittlern ermöglicht werden, ein“, erklärt Christoph Klenner, Generalsekretär der ETTSA.

Eine wachsende Anzahl von Beschwerden durch Online-Reiseagenturen, darunter Mitglieder der ETTSA, sind bei der EU-Kommission eingegangen.

Die ETTSA unterstützt nachdrücklich einen freien Wettbewerb im Reise- und Tourismussektor sowie das Recht der europäischen Verbraucher, auf transparente und neutrale Reiseinformationen zugreifen zu können – beides ist für einen gut funktionierenden Markt existentiell.

„Das Loi Macron schafft grosse Unsicherheit bei den Marktteilnehmern. Es führt dazu, dass völlig unklar ist, was getan werden darf und was nicht, um beträchtliche Strafzahlungen zu vermeiden“, hebt Klenner hervor und fügt hinzu: „Am Ende sind es die Verbraucher, die verlieren.“

Hoteliers in Frankreich und Europa profitieren enorm von dem globalen Marktzugang, den ihnen unabhängige Reisevermittler ermöglichen. Französische Hoteliers nutzen heute die technologischen Fortschritte, die von unabhängigen Technologiedienstleistern und Online-Reservierungsportalen angeboten werden. Sie bieten verbraucherfreundliche Funktionen wie unabhängige Bewertungen, Vergleichshilfen, verschiedene Sprachen oder Bezahlmöglichkeiten in lokalen Währungen. Damit sichern sie eine umfassende, einfache und sichere Buchungserfahrung für Reisende.

„Die ETTSA ist zudem besorgt, dass das Gesetz nicht vereinbar ist mit den vertraglichen und geschäftlichen Freiheiten Europas und dass es gegen die fundamentalen EU Prinzipien der Bewegungsfreiheit und des Wettbewerbsrechts verstösst“, sagt Klenner.

„Das Gesetz diskriminiert ausländische Anbieter und schafft Hindernisse für den Marktzugang in Frankreich. Dies ist insbesondere wenig hilfreich in einer Zeit, in der die Europäische Kommission alles daran setzt, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen“, schlussfolgert Klenner.

Infos zur ETTSA unter: www.ettsa.eu