EU-Pauschalreiserecht auf dem Prüfstand

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Die Europäische Kommission hat am heutigen Dienstag, 9. Juli 2013, ihren Vorschlag zur Revision des für die Reisebranche wichtigsten EU-Gesetzes vorgestellt. „Kunden in Deutschland sind bereits heute bei der Buchung von Pauschalreisen hervorragend abgesichert. Änderungsbedarf sehen wir deshalb nur in Bezug auf die Einbindung bestimmter Online-Buchungen, die bislang von dem Gesetz nicht erfasst werden“, kommentiert der Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), Jürgen Büchy, den von der EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding vorgestellten Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Dies betrifft Kunden, die z.B. online über verlinkte Websites durch einen Buchungsprozess hindurch geführt werden, bis sie sich eine komplette Reise zusammengestellt haben. „Die Aufnahme dieses Segments in die Anwendung der Richtline soll für mehr Wettbewerbsgleichheit in der Branche sorgen und dem Verbraucherschutz dienen“, erläutert Büchy. In diesem Sinne ist der Vorschlag der EU-Kommission nach Einschätzung des DRV eine gute Grundlage für das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren.

„Der Gesetzentwurf enthält jedoch auch Neuregelungen, die wir sehr kritisch sehen“, so Büchy. Der Deutsche ReiseVerband will sich dafür einsetzen, dass die Bedenken der Branche im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Besonders belastend: Laut des Kommissionsvorschlages sollen die Reiseveranstalter auch in Fällen höherer Gewalt die Kunden finanziell entschädigen. Dabei trifft den Veranstalter in solchen Situationen keinerlei Schuld an der Störung der Reise. Durch solch eine Regelung würde das allgemeine Lebensrisiko des Kunden dem Veranstalter aufgebürdet. „Das wird zu Mehrkosten bei den Reiseveranstaltern führen und damit die Preise für Pauschalreisen verteuern“, macht der Präsident des Touristik-Branchenverbandes auf die negativen Folgen sowohl für Kunden als auch die Branche aufmerksam.

Kritisch sieht der DRV auch die zusätzlichen Informationspflichten und die Einschränkung der Flexibilität des Reiseveranstalters, die der nun vorgelegte Kommissionsvorschlag zur Folge hätte – zum Beispiel in Bezug verschärfte Vorgaben bei einer Preiserhöhung nach Kauf oder auch die Verlängerung der zulässigen Frist zur Absage einer Gruppenreise, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. „Wir müssen nun den Kommissionsentwurf noch im Detail prüfen, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelungen konkret ermessen zu können“, macht DRV-Präsident Büchy nach der ersten Beurteilung des EU-Kommissionsvorschlags aufmerksam.

Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist das wichtigste EU-Gesetz für die Reisebranche, denn sie regelt die Spielregeln im Pauschalreisemarkt. Das Gesetzgebungsverfahren wird der DRV aktiv begleiten, um die Interessen seiner Mitglieder in diesem Verfahren zu wahren. „Als größter Outgoing-Markt in der EU wird diese Revision den deutschen Reisemarkt weitaus stärker betreffen, als die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Deshalb muss Deutschland in diesem Gesetzgebungsverfahren seiner Stimme Gehör verschaffen und sicherstellen, dass die gut funktionierenden Lösungen, die wir bereits haben, durch die Revision nicht ausgehebelt werden. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten und wir rufen die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, im Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, sich in diese Diskussion ebenfalls aktiv einzubringen“, betont DRV-Präsident Jürgen Büchy.