Nach Abschluss der Prüfung stellt die europäische Kommission fest, dass die Finanzierung des Airport Weeze vollständig den EU-Vorschriften entspricht.
Die EU – Kommission hatte insbesondere geprüft, ob der Flughafen ein Darlehen der öffentlichen Hand zu marktüblichen Bedingungen erhalten hat.
Flughafenchef Ludger van Bebber zeigte sich zufrieden, dass die EU-Kommission mit seiner Entscheidung der Auffassung des Flughafens gefolgt ist. Insbesondere würdigt die Kommission das große privatwirtschaftliche Engagement des niederländischen Investors.
Die Entscheidung vom 23. Juli 2014 der EU Kommission war Schlusspunkt einer Untersuchung, die am 15. September 2005 begann. Privatleute wie auch Wettbewerber im Bereich der Flughäfen und Fluggesellschaften hatten sich bei der Kommission darüber beschwert, der Flughafen habe rechtswidrig staatliche Darlehen und Zuschüsse bekommen. Weitere Beschwerden folgten im März 2007 und im Januar 2009. Die EU-Wettbewerbshüter gingen diesen Beschwerden nach und baten Deutschland um umfassende Auskunft zu allen betriebswirtschaftlichen und finanziellen Details des niederrheinischen Flughafens. Die Flughafengesellschaft hat zu dieser Untersuchung mit umfassenden Unterlagen und Fakten Stellung genommen.
Im Jahr 2012 eröffnete die Kommission dann ein offizielles Verfahren und gab so auch Dritten die Möglichkeit zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Neun Jahre nach Beginn der Untersuchung hat die EU Kommission mit ihrem heutigen Urteil die Auffassung Deutschlands, des Kreises Kleve, der Gemeinde Weeze und des Flughafens bestätigt, dass das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurde und sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den Vorschriften der EU stehen. Die Kommission hat damit bestätigt, dass die öffentliche Hand mit der Vergabe des Darlehens an die Flughafengesellschaft den Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt hat. Insbesondere würdigt die Kommission in diesem Zusammenhang die „massiven Investitionen“ des privaten Eigentümers in den Flughafen.
Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Entwicklung des Flughafens dazu beigetragen hat, die überlasteten Kapazitäten benachbarter Flughäfen innerhalb des bedeutenden Einzugsgebietes des Flughafens zu entlasten.
Ludger van Bebber sagte:“ Wir freuen uns, dass die EU Kommission mit ihrer finalen Entscheidung unserer Auffassung gefolgt ist. Der Flughafen ist zu über 90 Prozent im privaten Eigentum und so der Prototyp eines privat betriebenen Flughafens. Die europäischen Wettbewerbshüter haben nun bestätigt, dass die Finanzierung des Flughafens marktwirtschaftlichen Prinzipien entspricht bzw. vollständig konform ist mit den Regeln des Binnenmarktes. Insbesondere freut uns, dass die Kommission das herausragende Engagement des privaten niederländischen Investors in den letzten 12 Jahren besonders würdigt. Der Hinweis der Kommission auf unser bedeutendes Einzugsgebiet und die Entlastungsfunktion für überlastete benachbarte Flughäfen zeigt die strategische Bedeutung des Flughafens für das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahrzehnten.“