Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus, Ernst Hinsken MdB, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bundesländer ihre Gesetze zum Rauchverbot nachbessern müssen und kleine Trinkkneipen sofort vom Rauchverbot ausgenommen werden: „Damit haben wir eine klare Vorgabe aus Karlsruhe. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass auch den kleinen Gastwirtschaften oder Eckkneipen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, rauchende Gäste aufzunehmen. Ich appelliere an die Länder, hier flexible Regelungen einzuführen, damit auch die durch Umsatzeinbußen besonders belasteten kleineren Gastwirte wirtschaftlich überleben können.“
Nach Auffassung von Ernst Hinsken befinden sich die Länder, die für größere Gastwirtschaften die Möglichkeit eingeräumt haben, extra Raucherzimmer einzurichten, auf dem richtigen Weg. Nun müsse auch für die kleinen Gaststätten ein Weg gefunden werden, damit sie die rauchenden Gäste weiterhin bedienen können. Ansonsten stünden viele vor dem wirtschaftlichen Aus. „Es würde ein Stück gastronomischer Kultur vernichtet, wenn gerade die kleinen Kneipen, in die der Gast oftmals nur für eine kurze Erfrischung einkehrt, vom Markt verschwinden“, so Hinsken. „Die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens stelle ich nicht in Abrede. Man sollte aber auf die Mündigkeit des Bürgers setzen und ihn animieren, dass er den Gesundheitsgedanken nicht außen vor lässt“, so der Tourismusbeauftragte weiter.
Er betonte, dass die Länder jetzt schnell eine Lösung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts finden sollten, und zwar möglichst bundeseinheitlich, damit es keinen Flickenteppich gibt. Sie sollten dafür auch die eingeräumte Frist bis Ende 2009 nicht ausschöpfen, denn gerade die kleinen Gastwirte seien in akuter Bedrängnis und erwarten schnell Rechtssicherheit für die Zukunft.