Entwurf zum Fluggastdatengesetz entschärft

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Die politische Arbeit des DRV trägt Früchte: Das Kabinett der Bundesregierung hat seinen Entwurf für ein Fluggastdatengesetz verabschiedet – und dort trägt die Bundesregierung der vom DRV vorgetragenen Kritik bei der Erfassung der Passagierdaten Rechnung.

Wenn Unternehmen Flüge buchen – oder an der Ausstellung von Flugscheinen beteiligt sind – müssen sie bestimmte Daten rechtzeitig an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Aber diese Pflicht zur Datenweitergabe betrifft laut aktuellem Gesetzentwurf nur die reinen Buchungsdaten. Das sind die zur Durchführung eines Fluges erhobenen Daten wie Buchungscode, Vor- und Nachname. Weitere Daten wie z.B. Angaben zum Sitzplatz, Gepäck oder zu Mitreisenden müssen nicht weitergeleitet werden. Es besteht auch keine Pflicht, zusätzliche technische Strukturen für die Datenübertragung zu schaffen.

DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf ist im Sinne der Reisebranche verbessert worden. Wir hatten als DRV erhebliche Bedenken zum vorausgegangenen Referentenentwurf angemeldet. Ich bin froh, dass diese gehört und berücksichtigt wurden. Als DRV unterstützen wir die Zielsetzung, die Sicherheit für Flugreisende zu erhöhen, setzen uns aber zugleich für praxistaugliche Lösungen ein.“ Wäre es bei der ursprünglichen Formulierung geblieben, wären Reisebüros und Reiseveranstalter in der Praxis gezwungen worden, für Flugbuchungen 19 verschiedene Datensätze abzuprüfen und die ihnen vorliegenden Informationen zum Passagier einzutragen. Dies hätte den Aufwand für Flugbuchungen erheblich gesteigert. Nun wird diese deutliche Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern beim Flugverkauf voraussichtlich vermieden.

Hintergrund:
Das Fluggastdatengesetz dient der Umsetzung der sogenannten EU-PNR-Richtlinie (EU 2016/681). PNR steht für Passenger Name Record und umfasst persönliche Angaben von Fluggästen. Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, Fluggastdaten zu Zwecken der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung zu sammeln und auszuwerten. Der DRV hatte das europäische Gesetzgebungsverfahren von Beginn an, d.h. ab 2011, aktiv und intensiv begleitet, um sicherzustellen, dass es für die Reisebranche zu praxisgerechten Lösungen kommt.

Wie geht es weiter?
Der Gesetzestext wird nun dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Der DRV wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass der Bundestag dem Ansatz der Bundesregierung folgt und es zu keiner Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern kommt. Um die Richtlinie fristgerecht umzusetzen, muss ein straffer Zeitplan eingehalten werden. Dem Bundestag bleibt allerdings nur wenig Zeit vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September, um seine Beratungen abzuschließen. Nur wenn dies gelingt, kann die Richtlinie fristgerecht umgesetzt werden. Dann würde das Fluggastdatengesetz planmäßig am 25. Mai 2018 in Kraft treten.