DTV-Statement zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

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„Eine einzelne Übernachtung darf nicht automatisch wie eine Pauschalreise behandelt werden“, sagt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV), im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht. „Deshalb ist es richtig, dass laut dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung das Pauschalreiserecht nicht auf Einzelleistungen ausgedehnt wird. Hier ist der Reisende durch geltendes Recht bereits ausreichend geschützt.“ Dieser Punkt könnte aber heute in der Anhörung von Verbraucherschützern erneut in Frage gestellt werden. Sollte die Formulierung aus dem ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wieder aufgenommen werden, ginge dies über die EU-Richtlinie hinaus. „Mit dieser ´Verschlimmbesserung´ würde Deutschland seine eigenen touristischen Anbieter im europäischen Wettbewerb benachteiligen“, so Meyer.

Die bisher erreichten Nachbesserungen im aktuellen Entwurf der Bundesregierung bei den Einzelleistungen und den weiteren kritischen Themen Tagesreisen und Sicherungsschein müssen beibehalten werden. Nur in dem Punkt der verbundenen Reiseleistungen muss nachjustiert werden. „Sobald Tourismusorganisationen einzelne Reiseleistungen für den Gast zu sogenannten ‚verbundenen Reiseleistungen‘ zusammenstellen, könnte das zukünftig bedeuten, dass eine Reisebuchung bürokratisch in mehreren Schritten abgewickelt werden muss. Jede einzelne Reiseleistung, z. B. Anreise, Unterkunft und Wandertour, müsste nach dem aktuellen Entwurf separat gebucht, abgerechnet und bezahlt werden. Das ist nicht verbraucherfreundlich und zudem praxisfern “, erklärt Reinhard Meyer.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.