EU-Bürger dürfen künftig beim Kauf von Flugtickets nicht mehr aufgrund ihres Wohnsitzes benachteiligt werden. Diese kürzlich beschlossene neue Verordnung des Europaparlaments, die voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, wird vom Deutschen ReiseVerband (DRV) ausdrücklich begrüßt. So können dann zum Beispiel Kunden aus Deutschland ohne Probleme Flugtarife buchen, die bisher nur spanischen Kunden zur Verfügung standen. Die Neuregelung verbietet die bisherige Diskriminierung im Zugang zu den Flugpreisen bezogen auf den Wohnort des Passagiers. Bisher haben Fluggesellschaften denjenigen Kunden, die nicht aus den so genannten „Quellmärkten“ stammten, den Zugang zu den jeweils günstigsten Landestarifen verwehrt. Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen sie den Kauf eines Tickets in einem anderen EU-Land niemandem verweigern. Dies gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen aus – auch bezogen auf Nicht-EU-Carrier.
„Der Deutsche ReiseVerband (DRV) befürwortet diesen Teil der neuen europäischen Gesetzgebung, da Reisebüros so besser im Interesse ihrer Kunden handeln können. Allerdings ist die weitere Vorschrift mit der Pflicht zur Ausweisung der genauen Höhe der einzelnen Preisbestandteile nicht praktikabel“, erläutert der Europa-Beauftragte des DRV, Dr. H. Jochen Martin.
Die Verordnung enthält die ebenfalls vom DRV begrüßte Vorschrift zur Darstellung von Flugendpreisen. Künftig muss für den Kauf von Flugtickets in den Verkaufsgesprächen und in der Werbung jederzeit der Endpreis angegeben werden. Verbindlich sind dann alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, anzugeben. Dies schließt ein
- den Flugpreis (Flugtarif), die Steuern, die Flughafengebühren,
- die sonstigen Gebühren,
- Zuschläge und Entgelte, wie diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen.
Die letztgenannten Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte müssen aber nicht nur im Endpreis enthalten sein, sondern auch einzeln gesondert der Höhe nach angegeben werden. „Unklar bleibt der Gesetzestext jedoch, wie diese Pflicht zur Einzelausweisung im Vertrieb umgesetzt werden soll“, bemängelt Dr. Martin. Gegen diese Aufzählung im Einzelnen habe sich sowohl der DRV als auch der Europäische Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA gewandt. Wichtig für den Kunden sei nur, dass der Endpreis alle Zuschläge umfasse und er damit Klarheit über den Preis habe.
Die Verordnung enthält noch zahlreiche weitere Regelungen, insbesondere zur ständigen Überwachung der finanziellen Situationen der europäischen Fluggesellschaften. Diese Verordnung mit unmittelbarer Rechtskraft in allen EU-Mitgliedsstaaten tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit der Veröffentlichung ist im Oktober dieses Jahres zu rechnen. Auf Pauschalreisen findet diese Neuregelung keine Anwendung.