Nächster Schritt im Ablauf des Gesetzgebungsprozesses für die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie: Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wird als Sachverständiger bei der Ausschussanhörung zum Reiserechtsänderungsgesetz im Bundestag dabei sein. Der Termin dieses im normalen Ablauf des Gesetzgebungsprozess von vornherein vorgesehen Schrittes ist für den 23. Januar 2017 angesetzt. Geladen zu dieser Sitzung vom federführenden Ausschuss Recht & Verbraucherschutz sind Experten aus der Branche, Verbraucherschützer und Reiserechtler. Dort wird der DRV die Brancheninteressen vertreten und erneut auf die Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie hinweisen und entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf einfordern. Die Beratungsergebnisse gehen dann in die sogenannte „Beschlussempfehlung und Bericht“ ein, der wiederum die Grundlage für Endabstimmung (Lesungen) des Bundestages bildet.
Anhörungen sind im Bundestag Teil des regulären parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses. Der Bundesrat hatte am 16. Dezember seine Stellungnahme verabschiedet und an die Bundesregierung übermittelt. Der DRV ist – wie auch schon zuvor – in Gesprächen mit den Parlamentariern und wird zudem wie geplant verschiedene Infoveranstaltungen Anfange des neuen Jahres unter Beteiligung der politischen Entscheidungsträger ausrichten.