Der Pkw-Maut stehen auf europäischer Ebene noch zahlreiche Hürden bevor. Der ADAC hat seit Beginn der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass es gegen die Ausländermaut massive europarechtliche Bedenken gibt. Diese könnten nun konkrete Formen annehmen. Ungeachtet des ohnehin überschaubaren Nutzens einer Maut-Gebühr für das marode deutsche Straßennetz, droht dem heute beschlossenen Gesetz ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
„Der Bundesverkehrsminister hat entgegen allen Erwartungen ein politisches Wunschprojekt durchgeboxt, das außerhalb der CSU kaum jemand als sonderlich sinnvoll erachtet. Deswegen ist jetzt Brüssel gefragt. Es wird interessant sein zu sehen, wie Europa auf diesen deutschen Sonderweg der Gebührenfinanzierung reagiert“, so ADAC Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. „In keinem Land in Europa werden nur Ausländer durch eine Pkw-Maut zur Kasse gebeten, während Inländer von Mehrbelastungen verschont bleiben. Genau das soll jetzt in Deutschland passieren. Viel offensichtlicher kann Diskriminierung nicht aussehen.“
Der Weg zu einem europäischen Vertragsverletzungsverfahren wird voraussichtlich wie folgt aussehen: nach einer Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten haben EU-Kommission und -Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Anschließend könnte die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Mit einem Urteil wäre etwa zwei Jahre später zu rechnen. Eine Klärung durch den EuGH könnte aber auch durch die Klage eines zahlungsunwilligen mautpflichtigen EU-Bürgers vor einem deutschen Gericht herbeigeführt werden.
Quelle: ADAC