Das Bundeskartellamt hat das im Januar 2014 eingeleitete Missbrauchsverfahren zum Fahrkartenvertrieb gegen die Deutsche Bahn jetzt durch Beschluss eingestellt. Ein Verstoß gegen kartellrechtliche Regelungen wurde vom Bundeskartellamt nicht festgestellt. Die DB hatte sich in dem Verfahren zu Zusagen verpflichtet.
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Mit der nunmehr erzielten Lösung erhalten alle Marktteilnehmer größtmögliche Rechtssicherheit. Dies wird den ohnehin bereits dynamischen Wettbewerb im Vertrieb weiter befördern“, so Ronald Pofalla, DB-Vorstand für Wirtschaft, Recht und Regulierung.
Inhaltlich stellen die Zusagen die in Deutschland bestehenden Mechanismen für Tarif- und Vertriebskooperationen im Schienenpersonenverkehr auf eine neue vertragliche Grundlage. Insbesondere stehen Nahverkehrsunternehmen künftig noch flexiblere Vertragsmuster für die Kooperation mit DB Vertrieb zur Verfügung. Zudem erweitern die Zusagen die Möglichkeiten von Wettbewerbern, Fernverkehrsfahrscheine der DB zu verkaufen.
Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen hatte die DB in dem Verfahren von Beginn an umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert.
Quelle: Deutsche Bahn