Anlässlich der gestrigen Berichterstattung im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages hat Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion die Bundesregierung dafür kritisiert, sich den Herausforderungen des Digitalen Reisemarktes zu verschließen und sich nach Jahren der Verhandlungen nun mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden gegeben zu haben.
Tressel: „Wir haben auf ein ehrgeiziges Engagement der Bundesregierung für die nun anstehenden Trilogverhandlungen gehofft. Statt dessen gibt sich die Bundesregierung damit zufrieden, hier und da noch einige Verbesserungen in die Verhandlungen eingebracht zu haben.“ Der nun vorliegende Ratstext, der die Grundlage für die Trilogverhandlungen im März bildet, wird seiner Zielsetzung, der Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen im digitalen Zeitalter, nicht gerecht. Tressel: „Das ist schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und benachteiligt die Reiseveranstalter und Tourismuszentralen gegenüber den digitalen Playern am Markt“
Beispiel „click-through-Angebote“: Reisebüros und Tourismuszentralen haften in ihrer Funktion als klassische Reiseveranstalter immer dann für den Erfolg einer Pauschalreise, wenn Sie mehrere Leistungen für Reisenden gebündelt haben und diese gebündelte Leistung zu einem bevorzugten Preis anbieten (vgl. EuGH, Club-Tour-Urteil). Nichts anderes passiert heutzutage täglich bei der online-Buchung von Reisen, wenn ein Online-Nutzer über Buchungs-Portale (Beispiel 1: Expedia), die Homepage von Fluggesellschaften (Beispiel 2: easy-jet) oder über eine Hotel-Homepage (Beispiel 3: Accor-Hotels) zunächst eine Leistung bucht und im folgenden über weitere Sonderangebote, die ihm innerhalb der gleichen Buchungsoberfläche nach und nach angeboten werden, weitere Leistungen zum „Paketpreis“ dazu bucht. Auch diese Leistungen, wurden für den Nutzer zuvor bereits „gebündelt“ und können nur innerhalb eines Pakets gebucht werden. Der jetzt vorliegende Ratstext hat sich nun endgültig davon verabschiedet, diese Fallgestaltungen auch als Pauschalreise erfassen zu wollen. Es sollen nunmehr die abgespeckten Rechte für sog. „Bausteinreisen“ gelten. Damit ist das ursprüngliche Ziel, auch solche digitalen Angebote, die sich für den Verbraucher „wie eine Pauschalreise darstellen“ auch von den Regelungen hierüber zu erfassen, gescheitert. Tressel: „Dass sich die Bundesregierung mit dieser Regelung nun zufrieden gibt, ist nach all den Jahren des gegenteiligen Bekundens schon ein Armutszeugnis.“