Bundesrat beschließt neues Reiserecht

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Am 03. Juli 2017 hat der Bundesrat ein für die Reisebranche ganz wesentliches Gesetz verabschiedet und damit einen viele Jahre dauernden Gesetzgebungsprozess abgeschlossen, berichtet der Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV). Unter Punkt 21 der Tagesordnung wurde das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften behandelt – also das Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Im Laufe des Tages wird sich der Bundesrat zudem mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb befassen.

„Wir haben beide Gesetzgebungsprozesse über einen sehr langen Zeitraum intensiv begleitet. Dabei mussten wir uns, insbesondere bei der Pauschalreiserichtlinie, auf Schadensbegrenzung konzentrieren“, sagt der Präsident des DRV Norbert Fiebig. „Die allermeisten Branchenkenner sind sich einig, dass uns dies im Zusammenspiel mit den anderen großen Fachverbänden der Touristik gelungen ist und die Branche mit den Neuerungen trotz zusätzlicher Bürokratielasten wird leben können“, ergänzt Fiebig.

Auch bei der Richtlinie über Versicherungsvertrieb gab es in den vergangenen Jahren Höhen und Tiefen. Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission wollte ursprünglich den Vertrieb von Reiseversicherungen durch Reisebüros durch zusätzliche Auflagen erschweren. Der Gesetzgeber konnte davon überzeugt werden, es bei dem niedrigschwelligsten Angebot zugunsten von Urlaubern und Reisevertrieb zu belassen.

Fiebig: „Der neue rechtliche Rahmen wird die Arbeit für Reisebüros und Reiseveranstalter anspruchsvoller machen, daran kann es keinen Zweifel geben. Der DRV ist aber der festen Überzeugung, dass die Branche diese Herausforderungen meistern wird.“
Quelle: Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)