Die gescheiterte „Bettensteuer“ in München ist Anlaß eines Gesprächs von „Neue Fakten hotelintern“ mit Dipl.-Kfm. Conrad Mayer, Geschäftsführender Gesellschafter der Conrad Mayer Hotel und Gastronomie GmbH. Er ist zugleich Vorsitzender der Kreisstelle München, Vorsitzender des Marketingausschuss sowie stv. Bezirksvorsitzender Oberbayern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern e.V.
Nfh: Die Münchner „Bettensteuer“ ist ja nun erst einmal am Veto der unteren Aufsichtsbehörde gescheitert, halten Sie es für möglich, daß der Stadtrat die „Bettensteuer“ eigentlich gar nicht wollte und deshalb halbherzig vorging?
Conrad Mayer: Herr Oberbürgermeister Ude persönlich hat in einem Gespräch mit dem Münchner Dehoga Kreisvorstand am 28. Januar 10 auf meine explizite Nachfrage eine „Bettensteuer“ als ineffizient abgelehnt hat, um sie dann Mitte Juni mit dem Hinweis auf das „Hoteliersbereicherungsgesetz“ des Bundes (=Wachstumsbeschleunigungsgesetz) überraschend der Presse zu präsentieren. Daher kann man getrost davon ausgehen, daß es der rotgrünen Stadtratsmehrheit bei der sog. Kulturförderabgabe nicht ernsthaft ums Geld, sondern um den politischen Effekt ging. In seiner Haushaltsrede führte OB Ude am 27.10.10 selbst an, daß es bei der „Bettensteuer“ „zwar nur um jährlich € 20 Mill. aber auch um eine höchst interessante gesellschaftliche Kontroverse“ ginge. Da wollte man offenbar dabei sein.
Nfh: Halten Sie es für möglich, daß man einen neuen Anlauf mit anderer Begründung unternimmt oder ist es für möglich, daß eine Klage gegen den Beschluß Erfolg hat?
Conrad Mayer: Die Landeshauptstadt München hat bereits im Sommer Klage für den Fall angekündigt, daß die „Bettensteuer“ vom Freistaat abgelehnt werde. Ein Antrag auf Klage gegen diesen Bescheid der Regierung von Oberbayern wurde bereits am 27.10.10 von einigen Stadträten von SPD und Grünen gestellt, auch wenn selbst in diesen Reihen von Anfang an Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer derartigen Steuer laut wurden. Alle voneinander unabhängigen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, daß eine „Bettensteuer“ verfassungswidrig ist. Wer das Gutachten des Dehoga für parteiisch hält, kann sich auch im Gutachten des baden-württembergischen Städtetags kundig machen, der sicher nicht im Verdacht steht, einseitig die Interessen der Hotellerie zu vertreten. Ich bin daher sehr zuversichtlich, daß es auch nach einer Klage der Landeshauptstadt in München keine „Bettensteuer“ geben wird. Die Kosten eines jahrelangen Klagewegs wären bei leeren kommunalen Kassen sicher sinnvoller einzusetzen, z. B. zur Tourismusförderung.
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Quelle: www.nfh-online.de